Wo Recht
zu Unrecht wird,
wird Widerstand
zur Pflicht.
(Johann Wolfgang von Goethe, 1749 - 1832)
Herzlich Willkommen
Wir sind Anwälte für Sie. Für Sie als Privatperson, für Sie als Gewerbetreibende und für Sie als Organisation. Neben den allgemeinen Rechtsgebieten konzentrieren wir uns auf das Sozialversicherungs- und private Versicherungsrecht, sowie Familien- Senioren- und Arbeitsrecht. Wenn Sie ein rechtliches Problem in diesen Fachbereichen haben, sind Sie bei uns richtig. Unsere Kanzlei finden Sie in Bad Rappenau, im Zentrum zwischen Heilbronn, Heidelberg, Sinsheim und Mosbach.
Wir arbeiten lösungsorientiert
d.h. wir suchen bereits Lösungen, bevor ein Fall vor Gericht geht. Das spart Zeit, Nerven und Geld. Doch wenn es nicht anderes geht, werden wir mit Nachdruck Ihr Interesse vor Gericht vertreten und Sie sicher durch den Paragraphendschungel führen.
Birgit Steeb
Frau Steeb ist seit 2005 als Rechtsanwältin zugelassen. Neben der allgemeinen Rechtsanwaltstätigkeit gilt ihr Hauptinteresse dem Sozial- und Sozialversicherungsrecht sowie dem privaten Versicherungsrecht nebst den dazugehörigen Schnittstellen.
Im Sozialrecht kennt Frau Steeb...
Sylvia B. Bosch
Frau Rechtsanwältin Bosch ist seit 2001 als Rechtsanwältin zugelassen. Ihr Interesse gilt in besonderem Maße dem Familienrecht. In diesem Bereich ist seit Anbeginn ihrer Tätigkeit tätig. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Bereich des Strafrechts.
Frau Bosch berät und vertritt Ihre Interessen in allen Bereichen des...
Aktuelle Urteile
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BVerfG 2. Senat 1. Kammer, Ablehnung einstweilige Anordnung vom 14.05.2024, 2 BvQ 33/24
15. Mai 2024Erfolgloser Eilantrag der MLPD bzgl der Ausstrahlung eines Wahlwerbespots zur Europawahl 2024 - Unzulässigkeit des Antrags mangels hinreichender Begründung -
BVerfG 2. Senat 2. Kammer, Stattgebender Kammerbeschluss vom 18.04.2024, 2 BvR 29/24
10. Mai 2024Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Berücksichtigung einer einmaligen Betäubungsmittelstraftat bei der Entscheidung über die Ausweisung eines straffälligen "faktischen Inländers" - hier: Verletzung von Art 2 Abs 1 GG durch Ausweisung eines im Inland aufgewachsenen Kosovaren - unzureichende fachgerichtliche Abwägung aller wesentlicher Umstände -
BVerfG 2. Senat, Ablehnung einstweilige Anordnung vom 09.04.2024, 2 BvQ 26/24
08. Mai 2024Erfolgloser Eilantrag gegen die Zurückweisung eines Wahlvorschlags ("Die Planetaren Demokrat_innen") zur Europawahl 2024 -
BVerfG 2. Senat 1. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 16.04.2024, 2 BvR 63/22
06. Mai 2024Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung - Verwerfung offensichtlich unzulässiger Ablehnungsgesuche -
BVerfG Beschwerdekammer, Beschwerdekammerbeschluss vom 22.04.2024, 2 BvR 739/17 - Vz 5/23
03. Mai 2024Kammerbeschluss: Unzulässigkeit eines Antrags auf Tatbestandsberichtigung im Verzögerungsbeschwerdeverfahren - Verwerfung einer Gegenvorstellung -
BVerfG 2. Senat 2. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 17.04.2024, 2 BvR 244/24
03. Mai 2024Nichtannahmebeschluss: Art 6 Abs 1 GG schützt auch die tatsächliche Lebens- und Erziehungsgemeinschaft einer "Patchwork-Familie" - zur Berücksichtigung des Familienschutzes in ausländerrechtlichen Angelegenheiten - jedoch Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität -
BVerfG 1. Senat 2. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 10.04.2024, 1 BvR 415/24
30. April 2024Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl der Handhabung des § 101 SGB IX (RIS: SGB 9 2018; Eingliederungshilfe für Deutsche im Ausland) im sozialgerichtlichen Eilverfahren - Grundrechtsverletzung nicht dargelegt -
BVerfG 2. Senat, Einstweilige Anordnung vom 25.04.2024, 2 BvE 3/24
26. April 2024Erfolgloser Eilantrag im Organstreitverfahren bzgl des Gesetzgebungsverfahrens des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes - Tenorbegründung -
BVerfG 1. Senat 1. Kammer, Stattgebender Kammerbeschluss vom 04.04.2024, 1 BvR 820/24
23. April 2024Stattgebender Kammerbeschluss: Zum Einfluss des Grundrechts auf Meinungsfreiheit bei Auslegung und Anwendung der grundrechtsbeschränkenden Vorschriften der §§ 185ff StGB - hier: Grundrechtsverletzung durch unzureichend begründete Einstufung eines Korruptionsvorwurfs als Tatsachenbehauptung - unzureichende Berücksichtigung des Kontextes -
BVerfG 1. Senat 1. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 10.04.2024, 1 BvR 2279/23
22. April 2024Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl der wörtlichen Wiedergabe von Auszügen aus Tagebüchern des Beschwerdeführers, die im Rahmen eines Strafverfahrens beschlagnahmt worden waren - Überschreitung der Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung nicht hinreichend dargelegt
Statusfeststellungsverfahren - Verstärkte...
Nicht selten vereinbaren Auftraggeber und Auftragnehmer eine freie Mitarbeit, ohne zuvor oder gleichzeitig bei der Deutschen Rentenversicherung ein Statusfeststellungsverfahren durchzuführen. Stellt sich später heraus, dass der vermeintliche freie Mitarbeiter als abhängig Beschäftigter zu beurteilen ist, muss der Auftraggeber mit erheblichen finanziellen Folgen rechnen.
Wird erst in einer Betriebsprüfung festgestellt, dass ein Auftragnehmer nach dem Sozialversicherungsrecht eigentlich ein Arbeitnehmer ist, dann kann es richtig teuer werden.
Bad Rappenau
Raiffeisenstr. 36
74906 Bad Rappenau