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Wo Recht
zu Unrecht wird,
wird Widerstand
zur Pflicht.

(Johann Wolfgang von Goethe, 1749 - 1832)

Wir sind Anwälte für Sie. Für Sie als Privatperson, für Sie als Gewerbetreibende und für Sie als Organisation. Neben den allgemeinen Rechtsgebieten konzentrieren wir uns auf das Sozialversicherungs- und private Versicherungsrecht, sowie Familien- Senioren- und Arbeitsrecht. Wenn Sie ein rechtliches Problem in diesen Fachbereichen haben, sind Sie bei uns richtig. Unsere Kanzlei finden Sie in Bad Rappenau, im Zentrum zwischen Heilbronn, Heidelberg, Sinsheim und Mosbach.

d.h. wir suchen bereits Lösungen, bevor ein Fall vor Gericht geht. Das spart Zeit, Nerven und Geld. Doch wenn es nicht anderes geht, werden wir mit Nachdruck Ihr Interesse vor Gericht vertreten und Sie sicher durch den Paragraphendschungel führen.

Birgit Steeb

Frau Steeb ist seit 2005 als Rechtsanwältin zugelassen. Neben der allgemeinen Rechtsanwaltstätigkeit gilt ihr Hauptinteresse dem Sozial- und Sozialversicherungsrecht sowie dem privaten Versicherungsrecht nebst den dazugehörigen Schnittstellen.

Im Sozialrecht kennt Frau Steeb...

Sylvia B. Bosch

Frau Rechtsanwältin Bosch ist seit 2001 als Rechtsanwältin zugelassen. Ihr Interesse gilt in besonderem Maße dem Familienrecht. In diesem Bereich ist seit Anbeginn ihrer Tätigkeit tätig. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Bereich des Strafrechts.

Frau Bosch berät und vertritt Ihre Interessen in allen Bereichen des...

Aktuelle Urteile

BVerfG 1. Senat 3. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 20.02.2025, 1 BvR 1493/21

27. März 2025
Nichtannahmebeschluss: Fortgeltungsanordnung einer verfassungswidrigen Norm hindert weder verfassungskonforme Auslegung noch Richtervorlage nach Art 100 Abs 1 S 1 GG - hier: erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl der Auslegung und Anwendung der §§ 13a, 13b ErbStG idF vom 24.12.2009 (hierzu BVerfGE 138, 136) - Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes nicht substantiiert dargelegt

BVerfG 2. Senat, Urteil vom 26.03.2025, 2 BvR 1505/20

27. März 2025
Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen SolZG 1995 erfolglos - weitere Erhebung des Solidaritätszuschlags verletzt weder Eigentumsgarantie noch Gleichheitssatz - kein evidenter Wegfall des aufgabenbezogenen Mehrbedarfs - Zu den Typusmerkmalen einer Ergänzungsabgabe iSd Art 106 Abs 1 Nr 6 GG - Sondervotum zur Begründung

BVerfG 2. Senat 1. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 25.02.2025, 2 BvR 131/25

27. März 2025
Nichtannahmebeschluss: Zur Zumutbarkeit der Rechtswegerschöpfung in Verfahren mit Anwaltszwang (hier: Klageerzwingungsverfahren, § 172 StPO) bei Möglichkeit der Beiordnung eines Notanwalts

BVerfG 2. Senat, Beschluss vom 19.02.2025, 2 BvE 3/19

27. März 2025
Verwerfung eines Antrags auf Erlass einer nachträglichen Vollstreckungsanordnung bzgl des Senatsurteils (BVerfGE 166, 93 - Finanzierung Desiderius-Erasmus-Stiftung) - ua keine vollstreckungsfähige Verpflichtung zur Wiedergutmachung in Form einer Nachzahlung für zurückliegende Haushaltsjahre

BVerfG 2. Senat 2. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 11.02.2025, 2 BvR 19/25

27. März 2025
Nichtannahme einer offensichtlich unzulässigen Verfassungsbeschwerde - Androhung einer Missbrauchsgebühr bei wiederholter Einlegung offensichtlich substanzloser Verfassungsbeschwerden

BVerfG 2. Senat, Ablehnung einstweilige Anordnung vom 20.03.2025, 2 BvE 10/25

21. März 2025
Erneuter erfolgloser Eilantrag im Organstreitverfahren bzgl Grundgesetzänderungen durch den 20. Deutschen Bundestag nach erfolgter Wahl des 21. Deutschen Bundestags

BVerfG 1. Senat 3. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 27.01.2025, 1 BvR 2184/24

20. März 2025
Nichtannahmebeschluss: Zur Reichweite des Anspruchs auf schulische Bildung (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 7 Abs 1 GG) - hier: Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen eine Kostenentscheidung im Verwaltungsprozess nach Erledigung - Verletzung des Willkürverbots durch fachgerichtliche Einschätzung der Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung (Zuweisung eines Schulplatzes) nicht dargelegt

BVerfG 2. Senat 2. Kammer, Stattgebender Kammerbeschluss vom 14.02.2025, 2 BvR 444/21, 2 BvR 533/23

19. März 2025
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: teils erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung in einem Altfall - unzureichende Begründung des Vorliegens einer psychischen Störung iSd Art 316f Abs 2 S 2 EGStGB (RIS: StGBEG) - Gegenstandswertfestsetzung

BVerfG 2. Senat, Ablehnung einstweilige Anordnung vom 17.03.2025, 2 BvE 13/25

18. März 2025
Erfolgloser Eilantrag ua gegen die Durchführung einer Sondersitzung des 20. Deutschen Bundestages nach der bereits erfolgten Wahl zum 21. Deutschen Bundestag - Folgenabwägung - Parallelentscheidung

BVerfG 2. Senat, Ablehnung einstweilige Anordnung vom 17.03.2025, 2 BvE 12/25

18. März 2025
Erfolgloser Eilantrag ua gegen die Durchführung einer Sondersitzung des 20. Deutschen Bundestages nach der bereits erfolgten Wahl zum 21. Deutschen Bundestag - Folgenabwägung - Parallelentscheidung

    Statusfeststellungsverfahren - Verstärkte...

    Nicht selten vereinbaren Auftraggeber und Auftragnehmer eine freie Mitarbeit, ohne zuvor oder gleichzeitig bei der Deutschen Rentenversicherung ein Statusfeststellungsverfahren durchzuführen. Stellt sich später heraus, dass der vermeintliche freie Mitarbeiter als abhängig Beschäftigter zu beurteilen ist, muss der Auftraggeber mit erheblichen finanziellen Folgen rechnen.

    Wird erst in einer Betriebsprüfung festgestellt, dass ein Auftragnehmer nach dem Sozialversicherungsrecht eigentlich ein Arbeitnehmer ist, dann kann es richtig teuer werden.