Wo Recht
zu Unrecht wird,
wird Widerstand
zur Pflicht.
(Johann Wolfgang von Goethe, 1749 - 1832)
Herzlich Willkommen
Wir sind Anwälte für Sie. Für Sie als Privatperson, für Sie als Gewerbetreibende und für Sie als Organisation. Neben den allgemeinen Rechtsgebieten konzentrieren wir uns auf das Sozialversicherungs- und private Versicherungsrecht, sowie Familien- Senioren- und Arbeitsrecht. Wenn Sie ein rechtliches Problem in diesen Fachbereichen haben, sind Sie bei uns richtig. Unsere Kanzlei finden Sie in Bad Rappenau, im Zentrum zwischen Heilbronn, Heidelberg, Sinsheim und Mosbach.
Wir arbeiten lösungsorientiert
d.h. wir suchen bereits Lösungen, bevor ein Fall vor Gericht geht. Das spart Zeit, Nerven und Geld. Doch wenn es nicht anderes geht, werden wir mit Nachdruck Ihr Interesse vor Gericht vertreten und Sie sicher durch den Paragraphendschungel führen.
Birgit Steeb
Frau Steeb ist seit 2005 als Rechtsanwältin zugelassen. Neben der allgemeinen Rechtsanwaltstätigkeit gilt ihr Hauptinteresse dem Sozial- und Sozialversicherungsrecht sowie dem privaten Versicherungsrecht nebst den dazugehörigen Schnittstellen.
Im Sozialrecht kennt Frau Steeb...
Sylvia B. Bosch
Frau Rechtsanwältin Bosch ist seit 2001 als Rechtsanwältin zugelassen. Ihr Interesse gilt in besonderem Maße dem Familienrecht. In diesem Bereich ist seit Anbeginn ihrer Tätigkeit tätig. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Bereich des Strafrechts.
Frau Bosch berät und vertritt Ihre Interessen in allen Bereichen des...
Aktuelle Urteile
-
BVerfG 1. Senat 2. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 11.11.2024, 1 BvR 2143/24
04. Dezember 2024Nichtannahmebeschluss: Mangels Vorlage entscheidungserheblicher Unterlagen unzulässige Verfassungsbeschwerde betr Sorgerechtsentzug -
BVerfG 2. Senat 1. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 01.11.2024, 2 BvR 684/22
03. Dezember 2024Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung nach Verwertung von in Frankreich erhobenen und nach Deutschland übermittelten EncroChat-Daten - ua Verletzung rechtlichen Gehörs, Verstoß gg Recht auf gesetzl Richter bzw Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nicht substantiiert dargelegt - keine entscheidungserhebliche Verletzung der Vorlagepflicht ersichtlich -
BVerfG 1. Senat 3. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 18.10.2024, 1 BvR 195/23
02. Dezember 2024Nichtannahme einer mangels hinreichender Begründung unzulässigen Verfassungsbeschwerde -
BVerfG 1. Senat 3. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 25.11.2024, 1 BvR 2095/23
29. November 2024Nichtannahmebeschluss: Mangels ausreichender Begründung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Ablehnung verfolgungsbedingten Vermögensverlusts - Verletzung des Willkürverbots bzw des rechtl Gehörs nicht substantiiert dargelegt -
BVerfG 1. Senat, Urteil vom 28.11.2024, 1 BvR 460/23, 1 BvR 611/23
28. November 2024Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen des Strompreisbremsegesetzes (RIS: StromPBG) über die Abschöpfung von Überschusserlösen bei Betreibern von Stromerzeugungsanlagen erfolglos - Eingriff in Unternehmensfreiheit (Art 12 Abs 1 GG) der Anlagenbetreiber gerechtfertigt - Gleichheitsverstoß (Art 3 Abs 1 GG) nicht substantiiert dargelegt -
BVerfG 1. Senat 1. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 07.11.2024, 1 BvR 1550/21
28. November 2024Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl der Verwendung des Begriffs "Balsamico" für deutsche Essigprodukte vor dem Hintergrund des Schutzes der geografischen Angabe "Aceto Balsamico di Modena" - Unzulässigkeit mangels hinreichender Begründung -
BVerfG 2. Senat 3. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 19.11.2024, 2 BvR 1225/24
27. November 2024Nichtannahme einer offensichtlich unzulässigen Verfassungsbeschwerde - Ablehnung eines Antrags auf Beistandszulassung gem § 22 Abs 1 S 4 BVerfGG -
BVerfG 1. Senat 3. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 18.10.2024, 1 BvR 991/22
27. November 2024Nichtannahme einer mittelbar gegen § 6 Abs 2 GrEStG (RIS: GrEStG 1983) gerichteten Verfassungsbeschwerde - unzureichende Auseinandersetzung mit angegriffener Entscheidung -
BVerfG 1. Senat, Urteil vom 26.11.2024, 1 BvL 1/24
26. November 2024Ausnahmsloser Krankenhausvorbehalt für ärztliche Zwangsbehandlung Betreuter (§ 1906a Abs 1 S 1 Nr 7 BGB aF; § 1832 Abs 1 S 1 Nr 7 BGB nF) mit Art 2 Abs 2 S 1 Alt 2 GG unvereinbar - Fortgeltungsanordnung und Frist für Neuregelung bis 31.12.2026 - Sondervotum zum Ergebnis -
BVerfG 1. Senat 3. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 18.10.2024, 1 BvR 659/23
25. November 2024Nichtannahmebeschluss: Rüge einer Verletzung des rechtlichen Gehörs setzt substantiierte Ausführungen zum Beruhen voraus
Statusfeststellungsverfahren - Verstärkte...
Nicht selten vereinbaren Auftraggeber und Auftragnehmer eine freie Mitarbeit, ohne zuvor oder gleichzeitig bei der Deutschen Rentenversicherung ein Statusfeststellungsverfahren durchzuführen. Stellt sich später heraus, dass der vermeintliche freie Mitarbeiter als abhängig Beschäftigter zu beurteilen ist, muss der Auftraggeber mit erheblichen finanziellen Folgen rechnen.
Wird erst in einer Betriebsprüfung festgestellt, dass ein Auftragnehmer nach dem Sozialversicherungsrecht eigentlich ein Arbeitnehmer ist, dann kann es richtig teuer werden.
Bad Rappenau
Raiffeisenstr. 36
74906 Bad Rappenau