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Wo Recht
zu Unrecht wird,
wird Widerstand
zur Pflicht.

(Johann Wolfgang von Goethe, 1749 - 1832)

Wir sind Anwälte für Sie. Für Sie als Privatperson, für Sie als Gewerbetreibende und für Sie als Organisation. Neben den allgemeinen Rechtsgebieten konzentrieren wir uns auf das Sozialversicherungs- und private Versicherungsrecht, sowie Familien- Senioren- und Arbeitsrecht. Wenn Sie ein rechtliches Problem in diesen Fachbereichen haben, sind Sie bei uns richtig. Unsere Kanzlei finden Sie in Bad Rappenau, im Zentrum zwischen Heilbronn, Heidelberg, Sinsheim und Mosbach.

d.h. wir suchen bereits Lösungen, bevor ein Fall vor Gericht geht. Das spart Zeit, Nerven und Geld. Doch wenn es nicht anderes geht, werden wir mit Nachdruck Ihr Interesse vor Gericht vertreten und Sie sicher durch den Paragraphendschungel führen.

Birgit Steeb

Frau Steeb ist seit 2005 als Rechtsanwältin zugelassen. Neben der allgemeinen Rechtsanwaltstätigkeit gilt ihr Hauptinteresse dem Sozial- und Sozialversicherungsrecht sowie dem privaten Versicherungsrecht nebst den dazugehörigen Schnittstellen.

Im Sozialrecht kennt Frau Steeb...

Sylvia B. Bosch

Frau Rechtsanwältin Bosch ist seit 2001 als Rechtsanwältin zugelassen. Ihr Interesse gilt in besonderem Maße dem Familienrecht. In diesem Bereich ist seit Anbeginn ihrer Tätigkeit tätig. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Bereich des Strafrechts.

Frau Bosch berät und vertritt Ihre Interessen in allen Bereichen des...

Aktuelle Urteile

BVerfG 2. Senat 1. Kammer, Einstweilige Anordnung vom 27.08.2026, 2 BvR 1588/26

10. September 2026
Erfolgreicher Eilantrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren: Einstweilige Untersagung des Vollzugs einer Auslieferung an Polen - Parallelentscheidung

BVerfG 2. Senat 1. Kammer, Einstweilige Anordnung vom 27.08.2026, 2 BvR 1430/26

10. September 2026
Erfolgreicher Eilantrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren: Einstweilige Untersagung des Vollzugs einer Auslieferung an Polen - Parallelentscheidung

BVerfG 1. Senat 3. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 24.07.2026, 1 BvR 2488/25

10. September 2026
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Rentners bzgl der Höhe der Regelaltersrente und der Finanzierung sog versicherungsfremder Leistungen - offensichtliche Unzulässigkeit mangels hinreichender Substantiierung

BVerfG 2. Senat 3. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 16.07.2026, 2 BvR 118/26

10. September 2026
Nichtannahmebeschluss: Mangels Fristwahrung unzulässige Kommunalverfassungsbeschwerde - Zum Hinausschieben der Jahresfrist des § 93 Abs 3 BVerfGG im Fall einer kommunalen Verfassungsbeschwerde mit Blick auf die Reservezuständigkeit des BVerfG bei unzureichendem landesverfassungsgerichtlichem Schutz

BVerfG 1. Senat 1. Kammer, Stattgebender Kammerbeschluss vom 30.07.2026, 1 BvR 349/26

08. September 2026
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbots (Art 3 Abs 1 GG) durch Kostenentscheidung im sozialgerichtlichen Verfahren - fachgerichtliches Abstellen auf unterbliebene Klageverbindung bei Fehlen der gesetzlichen Voraussetzungen des § 113 SGG nicht nachvollziehbar

BVerfG 2. Senat, Beschluss vom 30.07.2026, 2 BvC 10/26

03. September 2026
Verwerfung (a-limine-Abweisung) einer Wahlprüfungsbeschwerde unter Hinweis auf das Berichterstatterschreiben - kein Erfordernis für mündliche Verhandlung bei fehlender Eignung zur Verfahrensförderung

BVerfG 2. Senat, Beschluss vom 29.06.2026, 2 BvC 19/22

26. August 2026
Feststellung der Erledigung einer Wahlprüfungsbeschwerde unter Hinweis auf das Berichterstatterschreiben

BVerfG 2. Senat, Beschluss vom 29.06.2026, 2 BvC 45/23, 2 BvC 7/24, 2 BvC 6/25

26. August 2026
Feststellung der Erledigung mehrerer Wahlprüfungsbeschwerden nach Novellierung der angegriffenen Wahlregelungen

BVerfG 2. Senat, Beschluss vom 29.06.2026, 2 BvC 47/23

26. August 2026
Teilweise Feststellung der Erledigung eines Wahlprüfungsverfahren unter Hinweis auf das Berichterstatterschreiben sowie iÜ Verfahrenseinstellung

BVerfG 2. Senat 3. Kammer, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 24.07.2026, 2 BvR 1765/25

25. August 2026
Anordnung der Auslagenerstattung sowie Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigterklärung

    Statusfeststellungsverfahren - Verstärkte...

    Nicht selten vereinbaren Auftraggeber und Auftragnehmer eine freie Mitarbeit, ohne zuvor oder gleichzeitig bei der Deutschen Rentenversicherung ein Statusfeststellungsverfahren durchzuführen. Stellt sich später heraus, dass der vermeintliche freie Mitarbeiter als abhängig Beschäftigter zu beurteilen ist, muss der Auftraggeber mit erheblichen finanziellen Folgen rechnen.

    Wird erst in einer Betriebsprüfung festgestellt, dass ein Auftragnehmer nach dem Sozialversicherungsrecht eigentlich ein Arbeitnehmer ist, dann kann es richtig teuer werden.