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Wo Recht
zu Unrecht wird,
wird Widerstand
zur Pflicht.

(Johann Wolfgang von Goethe, 1749 - 1832)

Wir sind Anwälte für Sie. Für Sie als Privatperson, für Sie als Gewerbetreibende und für Sie als Organisation. Neben den allgemeinen Rechtsgebieten konzentrieren wir uns auf das Sozialversicherungs- und private Versicherungsrecht, sowie Familien- Senioren- und Arbeitsrecht. Wenn Sie ein rechtliches Problem in diesen Fachbereichen haben, sind Sie bei uns richtig. Unsere Kanzlei finden Sie in Bad Rappenau, im Zentrum zwischen Heilbronn, Heidelberg, Sinsheim und Mosbach.

d.h. wir suchen bereits Lösungen, bevor ein Fall vor Gericht geht. Das spart Zeit, Nerven und Geld. Doch wenn es nicht anderes geht, werden wir mit Nachdruck Ihr Interesse vor Gericht vertreten und Sie sicher durch den Paragraphendschungel führen.

Birgit Steeb

Frau Steeb ist seit 2005 als Rechtsanwältin zugelassen. Neben der allgemeinen Rechtsanwaltstätigkeit gilt ihr Hauptinteresse dem Sozial- und Sozialversicherungsrecht sowie dem privaten Versicherungsrecht nebst den dazugehörigen Schnittstellen.

Im Sozialrecht kennt Frau Steeb...

Sylvia B. Bosch

Frau Rechtsanwältin Bosch ist seit 2001 als Rechtsanwältin zugelassen. Ihr Interesse gilt in besonderem Maße dem Familienrecht. In diesem Bereich ist seit Anbeginn ihrer Tätigkeit tätig. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Bereich des Strafrechts.

Frau Bosch berät und vertritt Ihre Interessen in allen Bereichen des...

Aktuelle Urteile

BVerfG 2. Senat, Beschluss vom 23.01.2025, 2 BvC 3/24

10. Februar 2025
Teilweise Verwerfung (a-limine-Abweisung) einer Wahlprüfungsbeschwerde, iÜ Einstellung des Verfahrens - A-limine-Abweisung ohne Begründung (§ 24 S 2 BVerfGG) setzt lediglich Zustellung, nicht auch Kenntnisnahme des Berichterstatterschreibens voraus - Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs - Unzulässigkeit des Beitritts zu einer Wahlprüfungsbeschwerde

BVerfG 2. Senat, Beschluss vom 22.01.2025, 2 BvC 3/25

10. Februar 2025
Verwerfung einer Nichtanerkennungsbeschwerde (Art 94 Abs 1 Nr 4c GG, § 13 Nr 3a BVerfGG) wegen fehlender Vertretungsbefugnis des Unterzeichnenden - zudem mangelnde Beschwerdebegründung - hier: Nichtanerkennungsbeschwerde der "Volksstimmen-Partei-Deutschland (VPD)" unzulässig - Tenorbegründung

BVerfG 2. Senat 3. Kammer, Stattgebender Kammerbeschluss vom 05.02.2025, 2 BvR 24/25, 2 BvR 69/25

08. Februar 2025
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 GG durch Fortdauer von Untersuchungshaft - unzureichende Begründung des Fortdauerbeschlusses trotz geringer Verhandlungsdichte - Gegenstandswertfestsetzung

BVerfG 2. Senat 1. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 31.01.2025, 2 BvR 106/25

08. Februar 2025
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl einer Auslieferung des Beschwerdeführers an die Ukraine zur Strafverfolgung - Anforderungen an die fachgerichtliche Aufklärung von Auslieferungshindernissen (hier: Anwesenheitsrecht des Angeklagten in der Hauptverhandlung) - Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Substantiierung

BVerfG 1. Senat 1. Kammer, Ablehnung einstweilige Anordnung vom 15.01.2025, 1 BvQ 3/25

08. Februar 2025
Erfolgloser Eilantrag in einer Kostensache - mangelnde Darlegungen zur Rechtswegerschöpfung sowie zur Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung

BVerfG 2. Senat 1. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 27.11.2024, 2 BvR 689/24

06. Februar 2025
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl Psychotherapie im Maßregelvollzug

BVerfG 1. Senat 1. Kammer, Kammerbeschluss vom 15.01.2025, 1 BvQ 57/24

06. Februar 2025
Erfolgloser Antrag einer politischen Partei auf Aufhebung einer zugunsten einer Rundfunkanstalt ergangenen einstweiligen Anordnung bzgl der Ergebnispräsentation von Landtagswahlen - kein Anlass zur Aufhebung der eA nach deren Erledigung durch Zeitablauf

BVerfG 2. Senat 1. Kammer, Stattgebender Kammerbeschluss vom 24.01.2025, 2 BvR 1103/24

06. Februar 2025
Stattgebender Kammerbeschluss: Zulässigerklärung der Auslieferung einer non-binären Person an Ungarn verletzt Verbot unmenschlicher bzw erniedrigender Behandlung gem Art 4 EUGrdRCh - Verletzung der Pflicht zur Aufklärung der Haftumstände im Zielstaat - Gegenstandswertfestsetzung

BVerfG 2. Senat 2. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 22.01.2025, 2 BvR 920/24

05. Februar 2025
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl Entscheidungen in einem Exequaturverfahren, mit denen die Vollstreckung einer in Ungarn verhängten Freiheitsstrafe für zulässig erklärt wurde - Rügen einer Verletzung des Schuldprinzips und der Garantie des gesetzlichen Richters nicht hinreichend substantiiert

BVerfG 2. Senat, Beschluss vom 14.01.2025, 2 BvC 25/23

05. Februar 2025
Feststellung der teilweisen Erledigung einer Wahlprüfungsbeschwerde, iÜ Verwerfung unter Hinweis auf das Berichterstatterschreiben - Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs

    Statusfeststellungsverfahren - Verstärkte...

    Nicht selten vereinbaren Auftraggeber und Auftragnehmer eine freie Mitarbeit, ohne zuvor oder gleichzeitig bei der Deutschen Rentenversicherung ein Statusfeststellungsverfahren durchzuführen. Stellt sich später heraus, dass der vermeintliche freie Mitarbeiter als abhängig Beschäftigter zu beurteilen ist, muss der Auftraggeber mit erheblichen finanziellen Folgen rechnen.

    Wird erst in einer Betriebsprüfung festgestellt, dass ein Auftragnehmer nach dem Sozialversicherungsrecht eigentlich ein Arbeitnehmer ist, dann kann es richtig teuer werden.