Zum Hauptinhalt springen

Wo Recht
zu Unrecht wird,
wird Widerstand
zur Pflicht.

(Johann Wolfgang von Goethe, 1749 - 1832)

Wir sind Anwälte für Sie. Für Sie als Privatperson, für Sie als Gewerbetreibende und für Sie als Organisation. Neben den allgemeinen Rechtsgebieten konzentrieren wir uns auf das Sozialversicherungs- und private Versicherungsrecht, sowie Familien- Senioren- und Arbeitsrecht. Wenn Sie ein rechtliches Problem in diesen Fachbereichen haben, sind Sie bei uns richtig. Unsere Kanzlei finden Sie in Bad Rappenau, im Zentrum zwischen Heilbronn, Heidelberg, Sinsheim und Mosbach.

d.h. wir suchen bereits Lösungen, bevor ein Fall vor Gericht geht. Das spart Zeit, Nerven und Geld. Doch wenn es nicht anderes geht, werden wir mit Nachdruck Ihr Interesse vor Gericht vertreten und Sie sicher durch den Paragraphendschungel führen.

Birgit Steeb

Frau Steeb ist seit 2005 als Rechtsanwältin zugelassen. Neben der allgemeinen Rechtsanwaltstätigkeit gilt ihr Hauptinteresse dem Sozial- und Sozialversicherungsrecht sowie dem privaten Versicherungsrecht nebst den dazugehörigen Schnittstellen.

Im Sozialrecht kennt Frau Steeb...

Sylvia B. Bosch

Frau Rechtsanwältin Bosch ist seit 2001 als Rechtsanwältin zugelassen. Ihr Interesse gilt in besonderem Maße dem Familienrecht. In diesem Bereich ist seit Anbeginn ihrer Tätigkeit tätig. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Bereich des Strafrechts.

Frau Bosch berät und vertritt Ihre Interessen in allen Bereichen des...

Aktuelle Urteile

BVerfG 2. Senat, Ablehnung einstweilige Anordnung vom 20.03.2025, 2 BvE 10/25

21. März 2025
Erneuter erfolgloser Eilantrag im Organstreitverfahren bzgl Grundgesetzänderungen durch den 20. Deutschen Bundestag nach erfolgter Wahl des 21. Deutschen Bundestags

BVerfG 1. Senat 3. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 27.01.2025, 1 BvR 2184/24

20. März 2025
Nichtannahmebeschluss: Zur Reichweite des Anspruchs auf schulische Bildung (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 7 Abs 1 GG) - hier: Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen eine Kostenentscheidung im Verwaltungsprozess nach Erledigung - Verletzung des Willkürverbots durch fachgerichtliche Einschätzung der Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung (Zuweisung eines Schulplatzes) nicht dargelegt

BVerfG 2. Senat 2. Kammer, Stattgebender Kammerbeschluss vom 14.02.2025, 2 BvR 444/21, 2 BvR 533/23

19. März 2025
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: teils erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung in einem Altfall - unzureichende Begründung des Vorliegens einer psychischen Störung iSd Art 316f Abs 2 S 2 EGStGB (RIS: StGBEG) - Gegenstandswertfestsetzung

BVerfG 2. Senat, Ablehnung einstweilige Anordnung vom 17.03.2025, 2 BvE 13/25

18. März 2025
Erfolgloser Eilantrag ua gegen die Durchführung einer Sondersitzung des 20. Deutschen Bundestages nach der bereits erfolgten Wahl zum 21. Deutschen Bundestag - Folgenabwägung - Parallelentscheidung

BVerfG 2. Senat, Ablehnung einstweilige Anordnung vom 17.03.2025, 2 BvE 12/25

18. März 2025
Erfolgloser Eilantrag ua gegen die Durchführung einer Sondersitzung des 20. Deutschen Bundestages nach der bereits erfolgten Wahl zum 21. Deutschen Bundestag - Folgenabwägung - Parallelentscheidung

BVerfG 2. Senat, Ablehnung einstweilige Anordnung vom 17.03.2025, 2 BvE 11/25

18. März 2025
Erfolgloser Eilantrag ua gegen die Durchführung einer Sondersitzung des 20. Deutschen Bundestages nach der bereits erfolgten Wahl zum 21. Deutschen Bundestag - Folgenabwägung - teilweise Parallelentscheidung

BVerfG 2. Senat, Ablehnung einstweilige Anordnung vom 17.03.2025, 2 BvE 10/25

18. März 2025
Erfolgloser Eilantrag ua gegen die Durchführung einer Sondersitzung des 20. Deutschen Bundestages nach der bereits erfolgten Wahl zum 21. Deutschen Bundestag - Folgenabwägung - Parallelentscheidung

BVerfG 2. Senat, Ablehnung einstweilige Anordnung vom 17.03.2025, 2 BvE 8/25

18. März 2025
Erfolgloser Eilantrag ua gegen die Durchführung einer Sondersitzung des 20. Deutschen Bundestages nach der bereits erfolgten Wahl zum 21. Deutschen Bundestag - Folgenabwägung - Parallelentscheidung

BVerfG 2. Senat, Ablehnung einstweilige Anordnung vom 17.03.2025, 2 BvE 7/25

18. März 2025
Erfolgloser Eilantrag ua gegen die Durchführung einer Sondersitzung des 20. Deutschen Bundestages nach der bereits erfolgten Wahl zum 21. Deutschen Bundestag - Folgenabwägung - Zu den Voraussetzungen, unter denen bereits im Verfahren nach § 32 Abs 1 BVerfGG eine summarische Prüfung der Erfolgsaussichten anzustellen ist

BVerfG 1. Senat 3. Kammer, Stattgebender Kammerbeschluss vom 21.02.2025, 1 BvR 2267/23

18. März 2025
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) durch Überspannung der Darlegungsanforderungen bzgl der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache (§ 115 Abs 2 Nr 1 FGO)

    Statusfeststellungsverfahren - Verstärkte...

    Nicht selten vereinbaren Auftraggeber und Auftragnehmer eine freie Mitarbeit, ohne zuvor oder gleichzeitig bei der Deutschen Rentenversicherung ein Statusfeststellungsverfahren durchzuführen. Stellt sich später heraus, dass der vermeintliche freie Mitarbeiter als abhängig Beschäftigter zu beurteilen ist, muss der Auftraggeber mit erheblichen finanziellen Folgen rechnen.

    Wird erst in einer Betriebsprüfung festgestellt, dass ein Auftragnehmer nach dem Sozialversicherungsrecht eigentlich ein Arbeitnehmer ist, dann kann es richtig teuer werden.