Zum Hauptinhalt springen

Wo Recht
zu Unrecht wird,
wird Widerstand
zur Pflicht.

(Johann Wolfgang von Goethe, 1749 - 1832)

Wir sind Anwälte für Sie. Für Sie als Privatperson, für Sie als Gewerbetreibende und für Sie als Organisation. Neben den allgemeinen Rechtsgebieten konzentrieren wir uns auf das Sozialversicherungs- und private Versicherungsrecht, sowie Familien- Senioren- und Arbeitsrecht. Wenn Sie ein rechtliches Problem in diesen Fachbereichen haben, sind Sie bei uns richtig. Unsere Kanzlei finden Sie in Bad Rappenau, im Zentrum zwischen Heilbronn, Heidelberg, Sinsheim und Mosbach.

d.h. wir suchen bereits Lösungen, bevor ein Fall vor Gericht geht. Das spart Zeit, Nerven und Geld. Doch wenn es nicht anderes geht, werden wir mit Nachdruck Ihr Interesse vor Gericht vertreten und Sie sicher durch den Paragraphendschungel führen.

Birgit Steeb

Frau Steeb ist seit 2005 als Rechtsanwältin zugelassen. Neben der allgemeinen Rechtsanwaltstätigkeit gilt ihr Hauptinteresse dem Sozial- und Sozialversicherungsrecht sowie dem privaten Versicherungsrecht nebst den dazugehörigen Schnittstellen.

Im Sozialrecht kennt Frau Steeb...

Sylvia B. Bosch

Frau Rechtsanwältin Bosch ist seit 2001 als Rechtsanwältin zugelassen. Ihr Interesse gilt in besonderem Maße dem Familienrecht. In diesem Bereich ist seit Anbeginn ihrer Tätigkeit tätig. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Bereich des Strafrechts.

Frau Bosch berät und vertritt Ihre Interessen in allen Bereichen des...

Aktuelle Urteile

BVerfG 2. Senat 2. Kammer, Einstweilige Anordnung vom 27.01.2026, 2 BvR 36/26

04. Februar 2026
Erfolgreicher Eilantrag auf einstweiligen Aufschub der amtsärztlichen Untersuchung bzgl der Dienstfähigkeit einer Amtsrichterin

BVerfG 1. Senat 2. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 23.12.2025, 1 BvR 2606/25

04. Februar 2026
Nichtannahme einer nicht fristgerecht begründeten Verfassungsbeschwerde - Versagung der Wiedereinsetzung mangels fristgerechten Wiedereinsetzungsantrags

BVerfG 1. Senat 1. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 25.11.2025, 1 BvR 2282/23

04. Februar 2026
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Beendigung der friedlichen Nutzung der Kernenergie zur Stromerzeugung, die Möglichkeit der Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases sowie die vorübergehende Reservehaltung von Braunkohlekraftwerken - Unzulässigkeit ua mangels hinreichender Begründung sowie mangels Fristwahrung

BVerfG 1. Senat 3. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 26.11.2025, 1 BvR 2124/25

04. Februar 2026
Nichtannahmebeschluss: Unzureichende Darlegung einer Verletzung des Willkürverbots durch Anwendung des § 58 S 2 SGB I über seinen Wortlaut hinaus

BVerfG 1. Senat 1. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 16.12.2025, 1 BvR 2681/24

04. Februar 2026
Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Rechtssatzverfassungsbeschwerde eines Torfabbauunternehmens gegen ein landesrechtliches Torfabbauverbot (§§ 8 Abs 2, 45 Abs 5 S 1 NatSchG ND) - unzureichende Darlegungen zur unmittelbaren Betroffenheit sowie zur Wahrung des Subsidiaritätsgrundsatzes

BVerfG 2. Senat 2. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 13.01.2026, 2 BvR 410/25

26. Januar 2026
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung - Ablehnung der Auslagenerstattung mangels Vorliegens von Billigkeitsgründen

BVerfG 1. Senat 1. Kammer, Kammerbeschluss ohne Begründung vom 17.09.2025, 1 BvR 1295/22

22. Januar 2026
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung

BVerfG 1. Senat 3. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 01.12.2025, 1 BvR 2286/25

22. Januar 2026
Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Verfassungsbeschwerde von Pflegeeltern gegen Umgangsregelung zwischen Eltern und Pflegekindern - hier: Verneinung der Beschwerdeberechtigung der Pflegeeltern gem § 59 FamFG begründet keine Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz - keine unmittelbare Rechtsbetroffenheit der Pflegeeltern

BVerfG 2. Senat 3. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 12.12.2025, 2 BvR 1648/25

16. Januar 2026
Ablehnung der Auslagenerstattung nach Erledigung eines Eilantrags bzgl einer Abschiebung - Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung

BVerfG 1. Senat 1. Kammer, Stattgebender Kammerbeschluss vom 09.12.2025, 1 BvR 584/25

14. Januar 2026
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung

    Statusfeststellungsverfahren - Verstärkte...

    Nicht selten vereinbaren Auftraggeber und Auftragnehmer eine freie Mitarbeit, ohne zuvor oder gleichzeitig bei der Deutschen Rentenversicherung ein Statusfeststellungsverfahren durchzuführen. Stellt sich später heraus, dass der vermeintliche freie Mitarbeiter als abhängig Beschäftigter zu beurteilen ist, muss der Auftraggeber mit erheblichen finanziellen Folgen rechnen.

    Wird erst in einer Betriebsprüfung festgestellt, dass ein Auftragnehmer nach dem Sozialversicherungsrecht eigentlich ein Arbeitnehmer ist, dann kann es richtig teuer werden.