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Wo Recht
zu Unrecht wird,
wird Widerstand
zur Pflicht.

(Johann Wolfgang von Goethe, 1749 - 1832)

Wir sind Anwälte für Sie. Für Sie als Privatperson, für Sie als Gewerbetreibende und für Sie als Organisation. Neben den allgemeinen Rechtsgebieten konzentrieren wir uns auf das Sozialversicherungs- und private Versicherungsrecht, sowie Familien- Senioren- und Arbeitsrecht. Wenn Sie ein rechtliches Problem in diesen Fachbereichen haben, sind Sie bei uns richtig. Unsere Kanzlei finden Sie in Bad Rappenau, im Zentrum zwischen Heilbronn, Heidelberg, Sinsheim und Mosbach.

d.h. wir suchen bereits Lösungen, bevor ein Fall vor Gericht geht. Das spart Zeit, Nerven und Geld. Doch wenn es nicht anderes geht, werden wir mit Nachdruck Ihr Interesse vor Gericht vertreten und Sie sicher durch den Paragraphendschungel führen.

Birgit Steeb

Frau Steeb ist seit 2005 als Rechtsanwältin zugelassen. Neben der allgemeinen Rechtsanwaltstätigkeit gilt ihr Hauptinteresse dem Sozial- und Sozialversicherungsrecht sowie dem privaten Versicherungsrecht nebst den dazugehörigen Schnittstellen.

Im Sozialrecht kennt Frau Steeb...

Sylvia B. Bosch

Frau Rechtsanwältin Bosch ist seit 2001 als Rechtsanwältin zugelassen. Ihr Interesse gilt in besonderem Maße dem Familienrecht. In diesem Bereich ist seit Anbeginn ihrer Tätigkeit tätig. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Bereich des Strafrechts.

Frau Bosch berät und vertritt Ihre Interessen in allen Bereichen des...

Aktuelle Urteile

BVerfG 1. Senat 3. Kammer, Stattgebender Kammerbeschluss vom 29.06.2026, 1 BvR 1090/24, 1 BvR 1091/24, 1 BvR 1092/24, 1 BvR 1093/24, 1 BvR 1094/24, ...

09. Oktober 2026
Stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung

BVerfG 1. Senat 3. Kammer, Stattgebender Kammerbeschluss vom 29.06.2026, 1 BvR 1478/23

09. Oktober 2026
Stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung

BVerfG 1. Senat 3. Kammer, Stattgebender Kammerbeschluss vom 29.06.2026, 1 BvR 1443/23

09. Oktober 2026
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 9 Abs 3 S 1 GG durch richterliche Anpassung einer tarifvertraglichen Vergütungsregelung für regelmäßige Nachtschichtarbeit "nach oben"

BVerfG 1. Senat 3. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 15.09.2026, 1 BvR 2348/26

08. Oktober 2026
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen die Novellierung des § 31 Abs 6 SGB V (RIS: SGB 5) zum 30.07.2026, mit der die Kostenübernahme für die Versorgung mit Cannabis-Blüten entfiel - Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels unmittelbarer Betroffenheit sowie wegen Subsidiarität - sowie zum vorrangigen fachgerichtlichen Klärungsbedarf bzgl der vorgelegten Norm

BVerfG 1. Senat 1. Kammer, Ablehnung einstweilige Anordnung vom 24.09.2026, 1 BvR 2166/26

08. Oktober 2026
Erfolgloser Eilantrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren: Vorbeugender Eilrechtsschutz gem § 32 Abs 1 BVerfGG gegen noch nicht ergangene fachgerichtliche Entscheidungen nur in engen Grenzen

BVerfG 1. Senat 2. Kammer, Prozesskostenhilfebeschluss vom 02.09.2026, 1 BvR 2584/25

08. Oktober 2026
Erledigung einer Verfassungsbeschwerde infolge des Todes des Beschwerdeführers - Durchsetzung höchstpersönlicher Rechte als Verfahrensgegenstand

BVerfG 2. Senat 1. Kammer, Kammerbeschluss vom 05.09.2026, 2 BvR 1358/24

08. Oktober 2026
Ablehnung der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigterklärung - hier: Fehlen von Billigkeitsgründen bei Einstellung des fachgerichtlichen Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verfahrenshindernisses der Verjährung

BVerfG 1. Senat 1. Kammer, Kammerbeschluss vom 02.09.2026, 1 BvR 521/25

08. Oktober 2026
Ablehnung der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigterklärung - keine Billigkeit der Auslagenerstattung iSd § 34a Abs 3 BVerfGG bei ursprünglicher Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde

BVerfG 2. Senat 2. Kammer, Einstweilige Anordnung vom 23.09.2026, 2 BvR 1681/26

07. Oktober 2026
Erfolgreicher Eilantrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren: einstweilige Aussetzung des Vollzugs von Beugehaft - mögliche Verletzung des verfassungsrechtlich geschützten Rechts auf Selbstbelastungsfreiheit - Folgenabwägung

BVerfG 1. Senat 1. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 09.09.2026, 1 BvR 2098/26

07. Oktober 2026
Nichtannahme einer offensichtlich unzureichend substantiierten Verfassungsbeschwerde - Ablehnung der Beistandszulassung - kein Anspruch auf Zulassung einer in einem anderen Verfahren als Bevollmächtigter geführten Person als Beistand

    Statusfeststellungsverfahren - Verstärkte...

    Nicht selten vereinbaren Auftraggeber und Auftragnehmer eine freie Mitarbeit, ohne zuvor oder gleichzeitig bei der Deutschen Rentenversicherung ein Statusfeststellungsverfahren durchzuführen. Stellt sich später heraus, dass der vermeintliche freie Mitarbeiter als abhängig Beschäftigter zu beurteilen ist, muss der Auftraggeber mit erheblichen finanziellen Folgen rechnen.

    Wird erst in einer Betriebsprüfung festgestellt, dass ein Auftragnehmer nach dem Sozialversicherungsrecht eigentlich ein Arbeitnehmer ist, dann kann es richtig teuer werden.