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Wo Recht
zu Unrecht wird,
wird Widerstand
zur Pflicht.

(Johann Wolfgang von Goethe, 1749 - 1832)

Herzlich Willkommen

Wir sind Anwälte für Sie. Für Sie als Privatperson, für Sie als Gewerbetreibende und für Sie als Organisation. Neben den allgemeinen Rechtsgebieten konzentrieren wir uns auf das Sozialversicherungs- und private Versicherungsrecht, sowie Familien- Senioren- und Arbeitsrecht. Wenn Sie ein rechtliches Problem in diesen Fachbereichen haben, sind Sie bei uns richtig. Unsere Kanzlei finden Sie in Bad Rappenau, im Zentrum zwischen Heilbronn, Heidelberg, Sinsheim und Mosbach.

Wir arbeiten lösungsorientiert

d.h. wir suchen bereits Lösungen, bevor ein Fall vor Gericht geht. Das spart Zeit, Nerven und Geld. Doch wenn es nicht anderes geht, werden wir mit Nachdruck Ihr Interesse vor Gericht vertreten und Sie sicher durch den Paragraphendschungel führen.

Birgit Steeb

Frau Steeb ist seit 2005 als Rechtsanwältin zugelassen. Neben der allgemeinen Rechtsanwaltstätigkeit gilt ihr Hauptinteresse dem Sozial- und Sozialversicherungsrecht sowie dem privaten Versicherungsrecht nebst den dazugehörigen Schnittstellen.

Im Sozialrecht kennt Frau Steeb...

Sylvia B. Bosch

Frau Rechtsanwältin Bosch ist seit 2001 als Rechtsanwältin zugelassen. Ihr Interesse gilt in besonderem Maße dem Familienrecht. In diesem Bereich ist seit Anbeginn ihrer Tätigkeit tätig. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Bereich des Strafrechts.

Frau Bosch berät und vertritt Ihre Interessen in allen Bereichen des...

Aktuelle Urteile

  • BVerfG 2. Senat 2. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 18.09.2024, 2 BvR 823/24

    21. Oktober 2024
    Nichtannahme einer offensichtlich unzulässigen Verfassungsbeschwerde - Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs
  • BVerfG 1. Senat 1. Kammer, Kammerbeschluss vom 02.10.2024, 1 BvR 2103/16

    21. Oktober 2024
    Kammerbeschluss: Verwerfung der Gegenvorstellung einer Äußerungsberechtigten im Verfassungsbeschwerdeverfahren
  • BVerfG 2. Senat 1. Kammer, Ablehnung einstweilige Anordnung vom 09.10.2024, 2 BvQ 63/24

    21. Oktober 2024
    Unzulässiger isolierter Eilantrag bzgl der Auszahlung von Versorgungsbezügen - unzureichende Antragsbegründung
  • BVerfG 2. Senat 1. Kammer, Stattgebender Kammerbeschluss vom 19.09.2024, 2 BvR 350/21

    21. Oktober 2024
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Überspannung der Darlegungsanforderungen im Klageerzwingungsverfahren (§ 172 Abs 3 S 1 StPO) verletzt Anspruch auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) - Gegenstandswertfestsetzung
  • BVerfG 1. Senat 1. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 13.09.2024, 1 BvR 1623/24

    11. Oktober 2024
    Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Verfassungsbeschwerde einer Rundfunkanstalt gegen eine verwaltungsgerichtliche Eilentscheidung über die Teilnahme der Partei "Bündnis Sahra Wagenknecht" (BSW) an der "ARD Wahlarena" - Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegenüber fachgerichtlichem Rechtsschutz in der Hauptsache
  • BVerfG 1. Senat 2. Kammer, Kammerbeschluss vom 19.07.2024, 1 BvL 2/23

    11. Oktober 2024
    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit der im Mai 2021 und Juli 2022 für Empfänger von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II ausgezahlten Einmalleistungen zum Ausgleich von pandemiebedingten Mehraufwendungen
  • BVerfG 2. Senat 3. Kammer, Kammerbeschluss ohne Begründung vom 09.07.2024, 2 BvR 798/24

    09. Oktober 2024
    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Vorlage von Unterlagen - Tenorbegründung
  • BVerfG 2. Senat 3. Kammer, Kammerbeschluss vom 04.09.2024, 2 BvR 798/24

    09. Oktober 2024
    Erfolglose Gegenvorstellung bzgl Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde
  • BVerfG 2. Senat 3. Kammer, Kammerbeschluss vom 05.09.2024, 2 BvL 3/17

    02. Oktober 2024
    Unzulässige Richtervorlage zu der in § 32 Abs 6 EStG festgelegten Höhe des Kinderfreibetrages im Jahr 2014
  • BVerfG 1. Senat 1. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 12.07.2024, 1 BvR 835/23

    02. Oktober 2024
    Nichtannahmebeschluss: Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Einreichung von Prozesskostenhilfeunterlagen nach Ablauf der Rechtsmittelfrist - Verschuldensunabhängige Verneinung der Voraussetzungen des § 233 ZPO verstößt gegen Rechtsschutzgleichheit und Recht auf rechtliches Gehör - Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wg Begründungsmangels (Beruhen)

    Statusfeststellungsverfahren - Verstärkte...

    Nicht selten vereinbaren Auftraggeber und Auftragnehmer eine freie Mitarbeit, ohne zuvor oder gleichzeitig bei der Deutschen Rentenversicherung ein Statusfeststellungsverfahren durchzuführen. Stellt sich später heraus, dass der vermeintliche freie Mitarbeiter als abhängig Beschäftigter zu beurteilen ist, muss der Auftraggeber mit erheblichen finanziellen Folgen rechnen.

    Wird erst in einer Betriebsprüfung festgestellt, dass ein Auftragnehmer nach dem Sozialversicherungsrecht eigentlich ein Arbeitnehmer ist, dann kann es richtig teuer werden.