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Wo Recht
zu Unrecht wird,
wird Widerstand
zur Pflicht.

(Johann Wolfgang von Goethe, 1749 - 1832)

Wir sind Anwälte für Sie. Für Sie als Privatperson, für Sie als Gewerbetreibende und für Sie als Organisation. Neben den allgemeinen Rechtsgebieten konzentrieren wir uns auf das Sozialversicherungs- und private Versicherungsrecht, sowie Familien- Senioren- und Arbeitsrecht. Wenn Sie ein rechtliches Problem in diesen Fachbereichen haben, sind Sie bei uns richtig. Unsere Kanzlei finden Sie in Bad Rappenau, im Zentrum zwischen Heilbronn, Heidelberg, Sinsheim und Mosbach.

d.h. wir suchen bereits Lösungen, bevor ein Fall vor Gericht geht. Das spart Zeit, Nerven und Geld. Doch wenn es nicht anderes geht, werden wir mit Nachdruck Ihr Interesse vor Gericht vertreten und Sie sicher durch den Paragraphendschungel führen.

Birgit Steeb

Frau Steeb ist seit 2005 als Rechtsanwältin zugelassen. Neben der allgemeinen Rechtsanwaltstätigkeit gilt ihr Hauptinteresse dem Sozial- und Sozialversicherungsrecht sowie dem privaten Versicherungsrecht nebst den dazugehörigen Schnittstellen.

Im Sozialrecht kennt Frau Steeb...

Sylvia B. Bosch

Frau Rechtsanwältin Bosch ist seit 2001 als Rechtsanwältin zugelassen. Ihr Interesse gilt in besonderem Maße dem Familienrecht. In diesem Bereich ist seit Anbeginn ihrer Tätigkeit tätig. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Bereich des Strafrechts.

Frau Bosch berät und vertritt Ihre Interessen in allen Bereichen des...

Aktuelle Urteile

BVerfG 1. Senat 3. Kammer, Stattgebender Kammerbeschluss vom 23.06.2025, 1 BvR 1718/24

18. Juli 2025
Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im finanzgerichtlichen Verfahren bei fehlender Möglichkeit zur Nutzung des "besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs" (beSt) im Übergangszeitraum 2022/2023 - Verletzung des Gebots effektiven Rechtsschutzes durch Versagung der Wiedereinsetzung

BVerfG 2. Senat, Beschluss vom 04.07.2025, 2 BvL 15/14

17. Juli 2025
Einstellung eines Normenkontrollverfahrens (konkrete Normenkontrolle) nach Antragsrücknahme durch das vorlegende Gericht - Wegfall der Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage

BVerfG 1. Senat, Beschluss vom 07.05.2025, 1 BvR 1507/23, 1 BvR 2197/23

16. Juli 2025
Erfolglose Rechtssatzverfassungsbeschwerde zweier pharmazeutischer Unternehmer (Arzneimittelhersteller bzw -importeur) gegen Preisregulierungsmaßnahmen, die duch das GKV-Stabilisierungsgesetz eingeführt oder geändert worden waren - Herstellerabschlag gem § 130a Abs 1, 1b SGB V (RIS: SGB 5) verletzt weder Berufsfreiheit noch Gleichheitssatz - zudem keine Grundrechtsverletzung durch Verlängerung des Preismoratoriums gem § 130a Abs 3a SGB 5

BVerfG 1. Senat 1. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 24.06.2025, 1 BvR 773/25

15. Juli 2025
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes bzgl der Veröffentlichung eines Buches - Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegenüber der Betreibung des fachgerichtlichen Hauptsacheverfahrens

BVerfG 2. Senat, Urteil vom 15.07.2025, 2 BvR 508/21

15. Juli 2025
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Nutzung technischer Einrichtungen auf dem US-Luftwaffenstützpunkt Ramstein zur Durchführung bewaffneter Drohneneinsätze im Jemen - zu den Voraussetzungen einer extraterritorialen Schutzpflicht deutscher Hoheitsträger bzgl grundlegender internationaler Menschenrechte und der Kernnormen des humanitären Völkerrechts - Schutzpflicht auch bzgl Gefährdungen durch andere Staaten sowie zugunsten im Ausland lebender Drittstaatsangehöriger - allerdings hinreichender Bezug zu deutscher Staatsgewalt erforderlich

BVerfG 1. Senat 3. Kammer, Stattgebender Kammerbeschluss vom 10.06.2025, 1 BvR 1931/23

14. Juli 2025
Stattgebender Kammerbeschluss: Faktisch unbefristeter Umgangsausschluss verletzt Elternrecht (Art 6 Abs 2 S 1 GG) des betroffenen Vaters - unzureichende fachgerichtliche Darlegungen zur Verhältnismäßigkeit

BVerfG 2. Senat 3. Kammer, Einstweilige Anordnung vom 03.07.2025, 2 BvR 618/24

14. Juli 2025
Erneute Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: Aussetzung des Vollzugs einer Haftstrafe

BVerfG 1. Senat 3. Kammer, Ablehnung einstweilige Anordnung vom 14.06.2025, 1 BvQ 22/25

14. Juli 2025
Erfolgloser isolierter Eilantrag von Krankenhausträgern gegen die Versagung von Eilrechtsschutz bzgl der Herausnahme einer Klinik mit einer bestimmten Leistungsgruppe aus dem Krankenhausplan - mangelndes Vorbringen zu drohenden konkreten Nachteilen

BVerfG 2. Senat 1. Kammer, Kammerbeschluss vom 20.05.2025, 2 BvL 6/21

14. Juli 2025
Unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit infektionsrechtlicher Verordnungsermächtigungen mit Art 80 Abs 1 S 2 GG - unzureichende Vorlagebegründung

BVerfG 1. Senat 1. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 26.05.2025, 1 BvR 665/25

11. Juli 2025
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne Begründung - Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs gegen sämtliche Richter des BVerfG

    Statusfeststellungsverfahren - Verstärkte...

    Nicht selten vereinbaren Auftraggeber und Auftragnehmer eine freie Mitarbeit, ohne zuvor oder gleichzeitig bei der Deutschen Rentenversicherung ein Statusfeststellungsverfahren durchzuführen. Stellt sich später heraus, dass der vermeintliche freie Mitarbeiter als abhängig Beschäftigter zu beurteilen ist, muss der Auftraggeber mit erheblichen finanziellen Folgen rechnen.

    Wird erst in einer Betriebsprüfung festgestellt, dass ein Auftragnehmer nach dem Sozialversicherungsrecht eigentlich ein Arbeitnehmer ist, dann kann es richtig teuer werden.