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Wo Recht
zu Unrecht wird,
wird Widerstand
zur Pflicht.

(Johann Wolfgang von Goethe, 1749 - 1832)

Wir sind Anwälte für Sie. Für Sie als Privatperson, für Sie als Gewerbetreibende und für Sie als Organisation. Neben den allgemeinen Rechtsgebieten konzentrieren wir uns auf das Sozialversicherungs- und private Versicherungsrecht, sowie Familien- Senioren- und Arbeitsrecht. Wenn Sie ein rechtliches Problem in diesen Fachbereichen haben, sind Sie bei uns richtig. Unsere Kanzlei finden Sie in Bad Rappenau, im Zentrum zwischen Heilbronn, Heidelberg, Sinsheim und Mosbach.

d.h. wir suchen bereits Lösungen, bevor ein Fall vor Gericht geht. Das spart Zeit, Nerven und Geld. Doch wenn es nicht anderes geht, werden wir mit Nachdruck Ihr Interesse vor Gericht vertreten und Sie sicher durch den Paragraphendschungel führen.

Birgit Steeb

Frau Steeb ist seit 2005 als Rechtsanwältin zugelassen. Neben der allgemeinen Rechtsanwaltstätigkeit gilt ihr Hauptinteresse dem Sozial- und Sozialversicherungsrecht sowie dem privaten Versicherungsrecht nebst den dazugehörigen Schnittstellen.

Im Sozialrecht kennt Frau Steeb...

Sylvia B. Bosch

Frau Rechtsanwältin Bosch ist seit 2001 als Rechtsanwältin zugelassen. Ihr Interesse gilt in besonderem Maße dem Familienrecht. In diesem Bereich ist seit Anbeginn ihrer Tätigkeit tätig. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Bereich des Strafrechts.

Frau Bosch berät und vertritt Ihre Interessen in allen Bereichen des...

Aktuelle Urteile

BVerfG 2. Senat 3. Kammer, Einstweilige Anordnung vom 17.09.2026, 2 BvR 1702/26

23. September 2026
Erfolgreicher Eilantrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren - Verpflichtung der Ausländerbehörde zur erneuten Entscheidung über Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis - Folgenabwägung

BVerfG 2. Senat, Beschluss vom 05.08.2026, 2 BvL 7/14, 2 BvL 8/14

23. September 2026
Einstellung zweier Normenkontrollverfahren betr die Besteuerung von Sonderzahlungen des Arbeitgebers anlässlich seines Ausscheidens aus der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (§§ 40b Abs 5 S 1, 40 Abs 3 S 1 EStG) - Aufhebung der Vorlagebeschlüsse durch das vorlegende Gericht nach Hinweisschreiben der Berichterstatterin

BVerfG 1. Senat 3. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 28.08.2026, 1 BvR 1811/26

23. September 2026
Ua mangels Vorlage entscheidungserheblicher Unterlagen (Sachverständigengutachten) unzulässige Verfassungsbeschwerde betr teilweise Entziehung des Sorgerechts

BVerfG 2. Senat 1. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 01.09.2026, 2 BvR 1286/25

17. September 2026
Nichtannahme einer unzureichend substantiierten Verfassungsbeschwerde - Ablehnung einer Auslagenerstattung mangels Vorliegens von Billigkeitsgründen

BVerfG 1. Senat 2. Kammer, Stattgebender Kammerbeschluss vom 03.08.2026, 1 BvR 2399/24

17. September 2026
Stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung

BVerfG 1. Senat 2. Kammer, Stattgebender Kammerbeschluss vom 03.08.2026, 1 BvR 2232/24

17. September 2026
Stattgebender Kammerbeschluss: Durchsuchung beim Nichtverdächtigen (§ 103 StPO) nur bei konkreten Gründen für Auffindeverdacht - bloßes Zusammenleben in Wohngemeinschaft für solche konkreten Gründe nicht hinreichend - hier: Verletzung des Art 13 Abs 1 GG mangels hinreichender Gründe für Auffindeverdacht

BVerfG 1. Senat 3. Kammer, Stattgebender Kammerbeschluss vom 22.06.2026, 1 BvR 2696/25

16. September 2026
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Überwiegend erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Erbringers von Pflegeleistungen gem SGB V gegen die vollständige Versagung von Eilrechtsschutz während eines laufenden Schiedsverfahrens bzgl der Leistungsvergütung

BVerfG 2. Senat 1. Kammer, Einstweilige Anordnung vom 27.08.2026, 2 BvR 1588/26

10. September 2026
Erfolgreicher Eilantrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren: Einstweilige Untersagung des Vollzugs einer Auslieferung an Polen - Parallelentscheidung

BVerfG 2. Senat 1. Kammer, Einstweilige Anordnung vom 27.08.2026, 2 BvR 1430/26

10. September 2026
Erfolgreicher Eilantrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren: Einstweilige Untersagung des Vollzugs einer Auslieferung an Polen - Parallelentscheidung

BVerfG 1. Senat 3. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 24.07.2026, 1 BvR 2488/25

10. September 2026
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Rentners bzgl der Höhe der Regelaltersrente und der Finanzierung sog versicherungsfremder Leistungen - offensichtliche Unzulässigkeit mangels hinreichender Substantiierung

    Statusfeststellungsverfahren - Verstärkte...

    Nicht selten vereinbaren Auftraggeber und Auftragnehmer eine freie Mitarbeit, ohne zuvor oder gleichzeitig bei der Deutschen Rentenversicherung ein Statusfeststellungsverfahren durchzuführen. Stellt sich später heraus, dass der vermeintliche freie Mitarbeiter als abhängig Beschäftigter zu beurteilen ist, muss der Auftraggeber mit erheblichen finanziellen Folgen rechnen.

    Wird erst in einer Betriebsprüfung festgestellt, dass ein Auftragnehmer nach dem Sozialversicherungsrecht eigentlich ein Arbeitnehmer ist, dann kann es richtig teuer werden.