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Wo Recht
zu Unrecht wird,
wird Widerstand
zur Pflicht.

(Johann Wolfgang von Goethe, 1749 - 1832)

Wir sind Anwälte für Sie. Für Sie als Privatperson, für Sie als Gewerbetreibende und für Sie als Organisation. Neben den allgemeinen Rechtsgebieten konzentrieren wir uns auf das Sozialversicherungs- und private Versicherungsrecht, sowie Familien- Senioren- und Arbeitsrecht. Wenn Sie ein rechtliches Problem in diesen Fachbereichen haben, sind Sie bei uns richtig. Unsere Kanzlei finden Sie in Bad Rappenau, im Zentrum zwischen Heilbronn, Heidelberg, Sinsheim und Mosbach.

d.h. wir suchen bereits Lösungen, bevor ein Fall vor Gericht geht. Das spart Zeit, Nerven und Geld. Doch wenn es nicht anderes geht, werden wir mit Nachdruck Ihr Interesse vor Gericht vertreten und Sie sicher durch den Paragraphendschungel führen.

Birgit Steeb

Frau Steeb ist seit 2005 als Rechtsanwältin zugelassen. Neben der allgemeinen Rechtsanwaltstätigkeit gilt ihr Hauptinteresse dem Sozial- und Sozialversicherungsrecht sowie dem privaten Versicherungsrecht nebst den dazugehörigen Schnittstellen.

Im Sozialrecht kennt Frau Steeb...

Sylvia B. Bosch

Frau Rechtsanwältin Bosch ist seit 2001 als Rechtsanwältin zugelassen. Ihr Interesse gilt in besonderem Maße dem Familienrecht. In diesem Bereich ist seit Anbeginn ihrer Tätigkeit tätig. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Bereich des Strafrechts.

Frau Bosch berät und vertritt Ihre Interessen in allen Bereichen des...

Aktuelle Urteile

BVerfG 2. Senat, Beschluss vom 13.11.2024, 2 BvC 8/24

23. März 2026
Verwerfung (a-limine-Abweisung) einer Wahlprüfungsbeschwerde unter Hinweis auf das Berichterstatterschreiben - Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs

BVerfG 2. Senat, Beschluss vom 13.11.2024, 2 BvC 48/23

23. März 2026
Verwerfung (a-limine-Abweisung) einer Wahlprüfungsbeschwerde unter Hinweis auf das Berichterstatterschreiben

BVerfG 2. Senat, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 09.02.2026, 2 BvR 508/21

23. März 2026
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren

BVerfG 2. Senat, Beschluss vom 18.02.2026, 2 BvC 4/25

23. März 2026
Verwerfung einer mangels fristgerechter Begründung unzulässigen Wahlprüfungsbeschwerde - Ablehnung eines Wiedereinsetzungsantrags

BVerfG 2. Senat 3. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 13.02.2026, 2 BvR 1912/25

23. März 2026
Nichtannahme einer nicht fristgerecht begründeten Verfassungsbeschwerde - Hinweis der Beschwerdeschrift auf beizuziehende Akten ersetzt nicht die Vorlage entscheidungserheblicher Unterlagen

BVerfG 1. Senat 3. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 25.02.2026, 1 BvR 2694/25

19. März 2026
Nichtannahmebeschluss: Mangels substantiierter Begründung unzulässige Verfassungsbeschwerde bzgl der Vernichtung eines im öffentlicher Grünanlage genehmigungslos errichteten und anschließend sichergestellten Kunstwerks - unzureichende Auseinandersetzung mit fachgerichtlicher Rspr zur Vereinbarkeit einer verwaltungsrechtlichen Erlaubnispflicht mit der Kunstfreiheit

BVerfG 2. Senat, Beschluss vom 11.10.2024, 2 BvC 10/23, 2 BvC 29/23

19. März 2026
Verwerfung (a-limine-Abweisung) zweier Wahlprüfungsbeschwerden unter Hinweis auf das Berichterstatterschreiben - Ablehnung der Auslagenerstattung

BVerfG 2. Senat, Beschluss vom 12.12.2024, 2 BvC 42/19

19. März 2026
Verwerfung (a-limine-Abweisung) einer Wahlprüfungsbeschwerde unter Hinweis auf das Berichterstatterschreiben

BVerfG 1. Senat, Beschluss vom 16.12.2025, 1 BvR 1863/23

18. März 2026
Zu den Begründungsanforderungen bei der Geltendmachung eines verfassungsrechtlichen Leistungsanspruchs in der gesetzlichen Krankenversicherung auf Off-Label-Medikation bei einer lebensbedrohlichen Erkrankung - hier: Unzulässigkeit mangels Darlegungen zur realistischen Erfolgsaussicht der begehrten Behandlung - zudem mangelnde Darlegungen zum fortbestehenden Rechtsschutzbedürfnis trotz zwischenzeitlichen Wegfalls der Arzneimittelzulassung - Sperrwirkung des Arzneimittelzulassungsrechts für Leistungsanspruch nach § 2 Abs 1a S 1 SGB V (RIS: SGB 5) kann offen bleiben

BVerfG 1. Senat 2. Kammer, Stattgebender Kammerbeschluss vom 12.02.2026, 1 BvR 1805/21

17. März 2026
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zivilprozess - Beruhen der angegriffenen Entscheidung auf Gehörsverstoß trotz zusätzlichem einfachrechtlichem Rechtsfehler - Gegenstandswertfestsetzung

    Statusfeststellungsverfahren - Verstärkte...

    Nicht selten vereinbaren Auftraggeber und Auftragnehmer eine freie Mitarbeit, ohne zuvor oder gleichzeitig bei der Deutschen Rentenversicherung ein Statusfeststellungsverfahren durchzuführen. Stellt sich später heraus, dass der vermeintliche freie Mitarbeiter als abhängig Beschäftigter zu beurteilen ist, muss der Auftraggeber mit erheblichen finanziellen Folgen rechnen.

    Wird erst in einer Betriebsprüfung festgestellt, dass ein Auftragnehmer nach dem Sozialversicherungsrecht eigentlich ein Arbeitnehmer ist, dann kann es richtig teuer werden.