Wo Recht
zu Unrecht wird,
wird Widerstand
zur Pflicht.

(Johann Wolfgang von Goethe, 1749 - 1832)

Herzlich Willkommen

Wir sind Anwälte für Sie. Für Sie als Privatperson, für Sie als Gewerbetreibende und für Sie als Organisation. Neben den allgemeinen Rechtsgebieten konzentrieren wir uns auf das Sozialversicherungs- und private Versicherungsrecht, sowie Familien- Senioren- und Arbeitsrecht. Wenn Sie ein rechtliches Problem in diesen Fachbereichen haben, sind Sie bei uns richtig. Unsere Kanzlei finden Sie in Bad Rappenau, im Zentrum zwischen Heilbronn, Heidelberg, Sinsheim und Mosbach.

Wir arbeiten lösungsorientiert

d.h. wir suchen bereits Lösungen, bevor ein Fall vor Gericht geht. Das spart Zeit, Nerven und Geld. Doch wenn es nicht anderes geht, werden wir mit Nachdruck Ihr Interesse vor Gericht vertreten und Sie sicher durch den Paragraphendschungel führen.

Birgit Steeb

Frau Steeb ist seit 2005 als Rechtsanwältin zugelassen. Neben der allgemeinen Rechtsanwaltstätigkeit gilt ihr Hauptinteresse dem Sozial- und Sozialversicherungsrecht sowie dem privaten Versicherungsrecht nebst den dazugehörigen Schnittstellen.

Im Sozialrecht kennt Frau Steeb...

Sylvia B. Bosch

Frau Rechtsanwältin Bosch ist seit 2001 als Rechtsanwältin zugelassen. Ihr Interesse gilt in besonderem Maße dem Familienrecht. In diesem Bereich ist seit Anbeginn ihrer Tätigkeit tätig. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Bereich des Strafrechts.

Frau Bosch berät und vertritt Ihre Interessen in allen Bereichen des...

Aktuelle Urteile

  • BVerfG 1. Senat 1. Kammer, Ablehnung einstweilige Anordnung vom 31.07.2023, 1 BvR 1451/23

    08. Dezember 2023
    Erfolgloser Eilantrag eines Presseunternehmens gegen Verpflichtung zum Abdruck einer Gegendarstellung - Folgenabwägung: drohender Wirkungsverlust einer zeitlich stark verzögerten Veröffentlichung der Gegendarstellung
  • BVerfG 1. Senat 2. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 17.11.2023, 1 BvR 2077/23

    08. Dezember 2023
    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde in einer Sozialsache wegen Subsidiarität sowie mangels hinreichender Begründung
  • BVerfG 2. Senat 2. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 07.11.2023, 2 BvR 1143/21

    08. Dezember 2023
    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Besteuerung von Einkünften aus gesetzlicher und privater Rentenversicherung im Jahr 2009 - Existenz eines verfassungsrechtlichen, einzelfallbezogenen Verbots der Doppelbesteuerung von Alterseinkünften kann dahinstehen - Verletzung von Art 6 Abs 1 GG bzw Art 3 Abs 1 GG jedenfalls nicht hinreichend dargelegt
  • BVerfG 2. Senat, Beschluss vom 15.11.2023, 2 BvG 1/19, 2 BvG 1/21

    06. Dezember 2023
    Anträge der Freistaaten Sachsen und Thüringen im Bund-Länder-Streit bzgl der Kostentragung für vereinigungsbedingte ökologische Altlasten unzulässig - mangelnde Antragsbefugnis - verfassungsrechtliche Pflicht des Bundes zur Kostentragung nicht dargelegt
  • BVerfG 2. Senat 3. Kammer, Kammerbeschluss vom 07.11.2023, 2 BvL 12/20

    05. Dezember 2023
    Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit der pandemiebedingten "Gutscheinlösung" für Freizeitveranstalter und -einrichtung (Art 240 § 5 Abs 1 S 1 EGBGB ) unzulässig - mangelnde Darlegungen zur Verfassungswidrigkeit mit Blick auf Eigentumsgarantie und Vertrauensschutz
  • BVerfG 2. Senat, Urteil vom 29.11.2023, 2 BvF 1/21

    29. November 2023
    Neuregelung der Sitzzuteilung bei Bundestagswahlen im Rahmen der Wahlrechtsreform 2020 (Art 1 Nr 3 bis 5 BWahlGÄndG 25) verfassungsgemäß - angegriffene Vorschriften hinreichend bestimmt sowie mit Grundsätzen der Gleichheit und der Unmittelbarkeit der Wahl sowie mit der Chancengleichheit der Parteien vereinbar - Sondervotum
  • BVerfG 2. Senat 2. Kammer, Ablehnung einstweilige Anordnung vom 08.10.2023, 2 BvQ 189/23

    28. November 2023
    Erfolgloser Eilantrag der Tierschutzpartei auf Nennung von Kleinparteien im Rahmen der TV-Berichterstattung über vorläufige Ergebnisse von Landtagswahlen - schwerer Nachteil bei Nichtergehen der eA nicht dargelegt - hier: nachträgliche Bekanntgabe der Entscheidungsbegründung
  • BVerfG 2. Senat 3. Kammer, Stattgebender Kammerbeschluss vom 02.11.2023, 2 BvR 441/23

    24. November 2023
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zur Verpflichtung eines Ausländers, die Bundesrepublik zur Durchführung eines Visumverfahrens in seinem Herkunftsland zu verlassen - Verletzung des Art 6 Abs 1, Abs 2 GG durch unzureichende Berücksichtigung familiärer Belange - mangelnde Darlegungen, warum die Verweisung auf die Nachholung des Visumverfahrens vom Ausland aus eine lediglich vorübergehende und keine dauerhafte Trennung des Beschwerdeführers von seinen Kindern zur Folge hat
  • BVerfG 1. Senat 1. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 10.11.2023, 1 BvR 2036/23

    24. November 2023
    Nichtannahmebeschluss: Zur Abwägung zwischen der Pressefreiheit einerseits und den für einen Ausschluss der Öffentlichkeit sprechenden Belangen andererseits bei einer Entscheidung über eine Geheimhaltungsverpflichtung gem § 174 Abs 3 S 1 GVG
  • BVerfG 1. Senat, Urteil vom 22.11.2023, 1 BvR 2577/15, 1 BvR 2578/15, 1 BvR 2579/15

    22. November 2023
    Zur Vereinbarkeit von Zeugnisbemerkungen bzgl behinderungsbedingter, abweichender Bewertungsmaßstäbe mit dem Verbot der Benachteiligung wegen einer Behinderung (Art 3 Abs 3 S 2 GG) - Sicherung eines leistungsgerechten Zugangs zu Ausbildung und Beruf als legitimes öffentliches Interesse, Zeugnisbemerkungen mithin grds gerechtfertigt - Beschränkung der Verwaltungspraxis von Zeugnisvermerken auf legasthene Betroffene allerdings unzumutbar und damit unverhältnismäßig

Statusfeststellungsverfahren - Verstärkte...

Nicht selten vereinbaren Auftraggeber und Auftragnehmer eine freie Mitarbeit, ohne zuvor oder gleichzeitig bei der Deutschen Rentenversicherung ein Statusfeststellungsverfahren durchzuführen. Stellt sich später heraus, dass der vermeintliche freie Mitarbeiter als abhängig Beschäftigter zu beurteilen ist, muss der Auftraggeber mit erheblichen finanziellen Folgen rechnen.

Wird erst in einer Betriebsprüfung festgestellt, dass ein Auftragnehmer nach dem Sozialversicherungsrecht eigentlich ein Arbeitnehmer ist, dann kann es richtig teuer werden.

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