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Wo Recht
zu Unrecht wird,
wird Widerstand
zur Pflicht.

(Johann Wolfgang von Goethe, 1749 - 1832)

Wir sind Anwälte für Sie. Für Sie als Privatperson, für Sie als Gewerbetreibende und für Sie als Organisation. Neben den allgemeinen Rechtsgebieten konzentrieren wir uns auf das Sozialversicherungs- und private Versicherungsrecht, sowie Familien- Senioren- und Arbeitsrecht. Wenn Sie ein rechtliches Problem in diesen Fachbereichen haben, sind Sie bei uns richtig. Unsere Kanzlei finden Sie in Bad Rappenau, im Zentrum zwischen Heilbronn, Heidelberg, Sinsheim und Mosbach.

d.h. wir suchen bereits Lösungen, bevor ein Fall vor Gericht geht. Das spart Zeit, Nerven und Geld. Doch wenn es nicht anderes geht, werden wir mit Nachdruck Ihr Interesse vor Gericht vertreten und Sie sicher durch den Paragraphendschungel führen.

Birgit Steeb

Frau Steeb ist seit 2005 als Rechtsanwältin zugelassen. Neben der allgemeinen Rechtsanwaltstätigkeit gilt ihr Hauptinteresse dem Sozial- und Sozialversicherungsrecht sowie dem privaten Versicherungsrecht nebst den dazugehörigen Schnittstellen.

Im Sozialrecht kennt Frau Steeb...

Sylvia B. Bosch

Frau Rechtsanwältin Bosch ist seit 2001 als Rechtsanwältin zugelassen. Ihr Interesse gilt in besonderem Maße dem Familienrecht. In diesem Bereich ist seit Anbeginn ihrer Tätigkeit tätig. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Bereich des Strafrechts.

Frau Bosch berät und vertritt Ihre Interessen in allen Bereichen des...

Aktuelle Urteile

BVerfG 1. Senat 1. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 31.07.2025, 1 BvR 92/23

01. September 2025
Nichtannahmebeschluss: Ablehnungsgesuch im Anhörungsrügeverfahren nicht per se unzulässig - zur Gewährleistung des gesetzlichen Richters auch im Anhörungsrügeverfahren - hier: verfassungsrechtliche Bedenken gegen fachgerichtliche Entscheidung - allerdings Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Begründung

BVerfG 1. Senat 2. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 09.06.2025, 1 BvR 2721/24

28. August 2025
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine strafgerichtliche Verurteilung wegen der Online-Veröffentlichung beleidigender Videoclips - Unzulässigkeit mangels substantiierter Darlegung einer Grundrechtsverletzung

BVerfG 2. Senat 2. Kammer, Stattgebender Kammerbeschluss vom 04.08.2025, 2 BvR 2165/21

27. August 2025
Stattgebender Kammerbeschluss: Grundrechtsverletzung durch Unterlassen einer Benachrichtigung gem Art 104 Abs 4 GG, § 432 FamFG nach Anordnung von Abschiebehaft gegen den Beschwerdeführer - Gegenstandswertfestsetzung

BVerfG 2. Senat 2. Kammer, Stattgebender Kammerbeschluss vom 30.07.2025, 2 BvR 1867/22

27. August 2025
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbots durch nicht nachvollziehbare Kostenentscheidung gem § 81 FamFG in einer Haftsache - zur Berücksichtigung von Art 5 Abs 5 EMRK (RIS: MRK) bei Ermessenentscheidungen über die Kostenverteilung in Freiheitsentziehungssachen - Gegenstandswertfestsetzung

BVerfG 1. Senat 2. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 21.07.2025, 1 BvR 1428/24

26. August 2025
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Wohnungsmieters gegen Verurteilung zur Räumung und Herausgabe der Wohnung - eigentumsrechtlicher Schutz des Besitzrechts an der gemieteten Wohnung umfasst auch Recht auf eigenverantwortliche Gestaltung des Wohnens - allerdings hier unzureichende Beschwerdebegründung bei Anhaltspunkten für drohende Substanzverletzung der Wohnung

BVerfG 2. Senat 2. Kammer, Kammerbeschluss vom 04.08.2025, 2 BvR 2051/22

26. August 2025
Anordnung der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigung

BVerfG 2. Senat 2. Kammer, Kammerbeschluss vom 04.08.2025, 2 BvR 622/22

26. August 2025
Anordnung der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerde nach Erledigung

BVerfG 2. Senat 2. Kammer, Stattgebender Kammerbeschluss vom 01.08.2025, 2 BvR 288/22

26. August 2025
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Anhörung des Betroffenen im Abschiebungshaftverfahren ohne Hinzuziehung des Wahlverteidigers verletzt Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 S 1 GG

BVerfG Beschwerdekammer, Beschwerdekammerbeschluss vom 23.06.2025, 2 BvC 25/23 - Vz 1/25

26. August 2025
Erfolglose Verzögerungsbeschwerde bzgl der Dauer eines Wahlprüfungsverfahrens von ca 20 Monaten - Spielraum bei Entscheidung über Reihenfolge der Bearbeitung anhängiger Verfahren nicht überschritten

BVerfG 2. Senat 3. Kammer, Stattgebender Kammerbeschluss vom 12.08.2025, 2 BvR 530/25

22. August 2025
Stattgebender Kammerbeschluss: Anordnung einer molekulargenetischen Untersuchung (§ 81g StPO) verletzt bei fehlender einzelfallbezogener Abwägung das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung - Gegenstandswertfestsetzung

    Statusfeststellungsverfahren - Verstärkte...

    Nicht selten vereinbaren Auftraggeber und Auftragnehmer eine freie Mitarbeit, ohne zuvor oder gleichzeitig bei der Deutschen Rentenversicherung ein Statusfeststellungsverfahren durchzuführen. Stellt sich später heraus, dass der vermeintliche freie Mitarbeiter als abhängig Beschäftigter zu beurteilen ist, muss der Auftraggeber mit erheblichen finanziellen Folgen rechnen.

    Wird erst in einer Betriebsprüfung festgestellt, dass ein Auftragnehmer nach dem Sozialversicherungsrecht eigentlich ein Arbeitnehmer ist, dann kann es richtig teuer werden.