Wo Recht
zu Unrecht wird,
wird Widerstand
zur Pflicht.
(Johann Wolfgang von Goethe, 1749 - 1832)

Herzlich Willkommen
Wir sind Anwälte für Sie. Für Sie als Privatperson, für Sie als Gewerbetreibende und für Sie als Organisation. Neben den allgemeinen Rechtsgebieten konzentrieren wir uns auf das Sozialversicherungs- und private Versicherungsrecht, sowie Familien- Senioren- und Arbeitsrecht. Wenn Sie ein rechtliches Problem in diesen Fachbereichen haben, sind Sie bei uns richtig. Unsere Kanzlei finden Sie in Bad Rappenau, im Zentrum zwischen Heilbronn, Heidelberg, Sinsheim und Mosbach.
Wir arbeiten lösungsorientiert
d.h. wir suchen bereits Lösungen, bevor ein Fall vor Gericht geht. Das spart Zeit, Nerven und Geld. Doch wenn es nicht anderes geht, werden wir mit Nachdruck Ihr Interesse vor Gericht vertreten und Sie sicher durch den Paragraphendschungel führen.
Birgit Steeb
Frau Steeb ist seit 2005 als Rechtsanwältin zugelassen. Neben der allgemeinen Rechtsanwaltstätigkeit gilt ihr Hauptinteresse dem Sozial- und Sozialversicherungsrecht sowie dem privaten Versicherungsrecht nebst den dazugehörigen Schnittstellen.
Im Sozialrecht kennt Frau Steeb...
Sylvia B. Bosch
Frau Rechtsanwältin Bosch ist seit 2001 als Rechtsanwältin zugelassen. Ihr Interesse gilt in besonderem Maße dem Familienrecht. In diesem Bereich ist seit Anbeginn ihrer Tätigkeit tätig. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Bereich des Strafrechts.
Frau Bosch berät und vertritt Ihre Interessen in allen Bereichen des...
Aktuelle Urteile
BVerfG 2. Senat 3. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 23.09.2025, 2 BvR 625/25
BVerfG 2. Senat, Beschluss vom 15.07.2025, 2 BvC 11/25
BVerfG 1. Senat, Urteil vom 23.09.2025, 1 BvR 1796/23
BVerfG 1. Senat 3. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 20.08.2025, 1 BvR 656/25
BVerfG 1. Senat 2. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 26.08.2025, 1 BvR 208/23
BVerfG 2. Senat 2. Kammer, Kammerbeschluss ohne Begründung vom 16.09.2025, 2 BvR 1399/25
BVerfG 1. Senat 2. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 27.08.2025, 1 BvR 1473/25
BVerfG 2. Senat 1. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 31.07.2025, 2 BvR 1277/23
BVerfG 1. Senat 3. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 20.08.2025, 1 BvR 845/23, 1 BvR 1553/23, 1 BvR 1653/23
BVerfG 2. Senat 1. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 31.07.2025, 2 BvR 85/24
Statusfeststellungsverfahren - Verstärkte...
Nicht selten vereinbaren Auftraggeber und Auftragnehmer eine freie Mitarbeit, ohne zuvor oder gleichzeitig bei der Deutschen Rentenversicherung ein Statusfeststellungsverfahren durchzuführen. Stellt sich später heraus, dass der vermeintliche freie Mitarbeiter als abhängig Beschäftigter zu beurteilen ist, muss der Auftraggeber mit erheblichen finanziellen Folgen rechnen.
Wird erst in einer Betriebsprüfung festgestellt, dass ein Auftragnehmer nach dem Sozialversicherungsrecht eigentlich ein Arbeitnehmer ist, dann kann es richtig teuer werden.
Bad Rappenau
Raiffeisenstr. 36
74906 Bad Rappenau