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Wo Recht
zu Unrecht wird,
wird Widerstand
zur Pflicht.

(Johann Wolfgang von Goethe, 1749 - 1832)

Wir sind Anwälte für Sie. Für Sie als Privatperson, für Sie als Gewerbetreibende und für Sie als Organisation. Neben den allgemeinen Rechtsgebieten konzentrieren wir uns auf das Sozialversicherungs- und private Versicherungsrecht, sowie Familien- Senioren- und Arbeitsrecht. Wenn Sie ein rechtliches Problem in diesen Fachbereichen haben, sind Sie bei uns richtig. Unsere Kanzlei finden Sie in Bad Rappenau, im Zentrum zwischen Heilbronn, Heidelberg, Sinsheim und Mosbach.

d.h. wir suchen bereits Lösungen, bevor ein Fall vor Gericht geht. Das spart Zeit, Nerven und Geld. Doch wenn es nicht anderes geht, werden wir mit Nachdruck Ihr Interesse vor Gericht vertreten und Sie sicher durch den Paragraphendschungel führen.

Birgit Steeb

Frau Steeb ist seit 2005 als Rechtsanwältin zugelassen. Neben der allgemeinen Rechtsanwaltstätigkeit gilt ihr Hauptinteresse dem Sozial- und Sozialversicherungsrecht sowie dem privaten Versicherungsrecht nebst den dazugehörigen Schnittstellen.

Im Sozialrecht kennt Frau Steeb...

Sylvia B. Bosch

Frau Rechtsanwältin Bosch ist seit 2001 als Rechtsanwältin zugelassen. Ihr Interesse gilt in besonderem Maße dem Familienrecht. In diesem Bereich ist seit Anbeginn ihrer Tätigkeit tätig. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Bereich des Strafrechts.

Frau Bosch berät und vertritt Ihre Interessen in allen Bereichen des...

Aktuelle Urteile

BVerfG 2. Senat 2. Kammer, Stattgebender Kammerbeschluss vom 23.04.2025, 2 BvR 937/24

04. Juni 2025
Stattgebender Kammerbeschluss: Überwiegend erfolgreiche Verfassungsbeschwerde in einer Asylsache - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen von wesentlichem Tatsachenvortrag

BVerfG 2. Senat 3. Kammer, Ablehnung einstweilige Anordnung vom 22.05.2025, 2 BvQ 33/25

04. Juni 2025
Erfolgloser isolierter Eilantrag auf Aussetzung des Vollzugs eines "Warnschussarrests" - mangelnde Antragsbegründung

BVerfG 2. Senat 1. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 12.05.2025, 2 BvR 246/23, 2 BvR 1847/23

04. Juni 2025
Nichtannahme zweier Verfassungsbeschwerden ohne weitere Begründung - Prüfung der ordnungsgemäßen Kammerbesetzung - Verwerfung offensichtlich unzulässiger Ablehnungsgesuche

BVerfG 2. Senat 1. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 12.05.2025, 2 BvR 1821/22

04. Juni 2025
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung - erfolglose Besetzungsrüge sowie Verwerfung offensichtlich unzulässiger Ablehnungsgesuche - Parallelentscheidung

BVerfG 2. Senat 1. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 20.05.2025, 2 BvR 402/25, 2 BvR 403/25, 2 BvR 450/25, 2 BvR 461/25, 2 BvR 462/25, ...

03. Juni 2025
Nichtannahme mehrerer offensichtlich unzulässiger Verfassungsbeschwerden - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr

BVerfG 2. Senat, Beschluss vom 12.05.2025, 2 BvE 9/25

03. Juni 2025
Erfolglose Organklage des BSW gegen ein gesetzgeberisches Unterlassen bzgl der Gestaltung der Stimmzettel zu einer Bundestagswahl - mangelnde Darlegung der Antragsbefugnis

BVerfG 2. Senat, Beschluss vom 12.05.2025, 2 BvE 6/25

03. Juni 2025
Erfolglose Anträge der Partei BSW im Organstreitverfahren bzgl des Fehlens von Rechtsbehelfen, die auf die Korrektur von Auszählungsfehlern vor der Verkündung des amtlichen Endergebnisses gerichtet sind - mangelnde Darlegung der Antragsbefugnis

BVerfG 2. Senat 3. Kammer, Einstweilige Anordnung vom 18.05.2025, 2 BvQ 32/25

30. Mai 2025
Erfolgreicher isolierter Eilantrag auf Aussetzung einer Zwangsräumung - unzureichende Berücksichtigung besonderer Gefahren für hochschwangere Räumungsschuldnerin sowie ungeborenes Kind - Zweifel an menschenwürdiger Unterbringung bei Durchführung der Räumung - Folgenabwägung

BVerfG 2. Senat 2. Kammer, Stattgebender Kammerbeschluss vom 16.04.2025, 2 BvR 846/22

30. Mai 2025
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zur Auswirkung einer Verletzung der Benachrichtigungspflicht über eine Inhaftierung (Art 104 Abs 4 GG) auf die Rechtmäßigkeit der Freiheitsentziehung selbst (hier offengelassen) - teils erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Unterlassen der nach Art 104 Abs 4 GG vorgeschriebenen Benachrichtigung nahestehender Personen über die Inhaftierung des Beschwerdeführers - Gegenstandswertfestsetzung

BVerfG 2. Senat, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 11.04.2025, 2 BvR 1547/23

27. Mai 2025
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren zum Bundeswahlgesetz 2023

    Statusfeststellungsverfahren - Verstärkte...

    Nicht selten vereinbaren Auftraggeber und Auftragnehmer eine freie Mitarbeit, ohne zuvor oder gleichzeitig bei der Deutschen Rentenversicherung ein Statusfeststellungsverfahren durchzuführen. Stellt sich später heraus, dass der vermeintliche freie Mitarbeiter als abhängig Beschäftigter zu beurteilen ist, muss der Auftraggeber mit erheblichen finanziellen Folgen rechnen.

    Wird erst in einer Betriebsprüfung festgestellt, dass ein Auftragnehmer nach dem Sozialversicherungsrecht eigentlich ein Arbeitnehmer ist, dann kann es richtig teuer werden.