Zum Hauptinhalt springen

Wo Recht
zu Unrecht wird,
wird Widerstand
zur Pflicht.

(Johann Wolfgang von Goethe, 1749 - 1832)

Wir sind Anwälte für Sie. Für Sie als Privatperson, für Sie als Gewerbetreibende und für Sie als Organisation. Neben den allgemeinen Rechtsgebieten konzentrieren wir uns auf das Sozialversicherungs- und private Versicherungsrecht, sowie Familien- Senioren- und Arbeitsrecht. Wenn Sie ein rechtliches Problem in diesen Fachbereichen haben, sind Sie bei uns richtig. Unsere Kanzlei finden Sie in Bad Rappenau, im Zentrum zwischen Heilbronn, Heidelberg, Sinsheim und Mosbach.

d.h. wir suchen bereits Lösungen, bevor ein Fall vor Gericht geht. Das spart Zeit, Nerven und Geld. Doch wenn es nicht anderes geht, werden wir mit Nachdruck Ihr Interesse vor Gericht vertreten und Sie sicher durch den Paragraphendschungel führen.

Birgit Steeb

Frau Steeb ist seit 2005 als Rechtsanwältin zugelassen. Neben der allgemeinen Rechtsanwaltstätigkeit gilt ihr Hauptinteresse dem Sozial- und Sozialversicherungsrecht sowie dem privaten Versicherungsrecht nebst den dazugehörigen Schnittstellen.

Im Sozialrecht kennt Frau Steeb...

Sylvia B. Bosch

Frau Rechtsanwältin Bosch ist seit 2001 als Rechtsanwältin zugelassen. Ihr Interesse gilt in besonderem Maße dem Familienrecht. In diesem Bereich ist seit Anbeginn ihrer Tätigkeit tätig. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Bereich des Strafrechts.

Frau Bosch berät und vertritt Ihre Interessen in allen Bereichen des...

Aktuelle Urteile

BVerfG 2. Senat 2. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 31.03.2025, 2 BvR 602/24

23. April 2025
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Fahrzeugherstellers gegen ein Zivilurteil im Zusammenhang mit dem "Dieselskandal" - Nichtvorlage einer Rechtsfrage an den EuGH kann nicht als Gehörsverletzung gerügt werden

BVerfG 2. Senat 1. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 20.03.2025, 2 BvR 110/23

16. April 2025
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde einer Soldatin bzgl Disziplinarmaßnahmen wegen Verletzung der Pflicht zum außerdienstlichen Wohlverhalten (§ 17 Abs 2 S 3 SG) - Unzulässigkeit mangels hinreichender Darlegungen zum Rechtsschutzbedürfnis nach Eintritt der Tilgungsreife der Disziplinarmaßnahme

BVerfG 2. Senat 2. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 01.04.2025, 2 BvR 1425/24

11. April 2025
Nichtannahmebeschluss: Pflicht zur Vorlage entscheidungserheblicher Unterlagen betrifft auch öffentlich zugängliche Erkenntnisquellen - hier: mangels hinreichender Begründung unzulässige Verfassungsbeschwerde in einer Asylsache - Verfehlung der Begründungsanforderungen in formeller wie materieller Hinsicht

BVerfG 1. Senat 3. Kammer, Stattgebender Kammerbeschluss vom 03.03.2025, 1 BvR 750/23, 1 BvR 763/23

08. April 2025
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter sowie des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch die Ablehnung von Befangenheitsgesuchen in einem Zivilverfahren - insb zu den Anforderungen an die dienstliche Stellungnahme des abgelehnten Richters - Gegenstandswertfestsetzung

BVerfG 1. Senat 3. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 27.02.2025, 1 BvR 115/24

08. April 2025
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde einer Sportwettbörsenbetreiberin gegen die Erhebung der Sportwettensteuer gem § 17 Abs 2 RennwLottG aF

BVerfG 1. Senat 3. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 27.02.2025, 1 BvR 2253/23

08. April 2025
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Online-Sportwettenanbieters gegen die Erhebung der Sportwettensteuer gem § 17 Abs 2 RennwLottG aF

BVerfG 2. Senat 2. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 24.03.2025, 2 BvR 435/25

07. April 2025
Nichtannahmebeschluss: Konstruktion eines der Wirklichkeit widersprechenden Sachverhalts zur Begründung einer Verfassungsbeschwerde ungeeignet - Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen das am 18.03.2025 vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz zur Änderung des GG

BVerfG 2. Senat 1. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 20.03.2025, 2 BvR 382/25, 2 BvR 383/25, 2 BvR 384/25

07. April 2025
Nichtannahme mehrerer offensichtlich unzulässiger Verfassungsbeschwerden in Klageerzwingungssachen - Androhung einer Missbrauchsgebühr für künftige Fälle missbräuchlicher Beschwerdeerhebung

BVerfG 2. Senat 1. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 20.03.2025, 2 BvR 387/25, 2 BvR 388/25, 2 BvR 389/25, 2 BvR 390/25, 2 BvR 391/25, ...

07. April 2025
Nichtannahme mehrerer offensichtlich unzulässiger Verfassungsbeschwerden betr Klageerzwingungsverfahren - Androhung einer Missbrauchsgebühr für künftige Fälle missbräuchlicher Beschwerdeerhebung

BVerfG 1. Senat 1. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 12.02.2025, 1 BvR 2047/23

04. April 2025
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen das am 04.10.2023 von der Bundesregierung nach § 9 Abs 1 KSG beschlossene Klimaschutzprogramm - Subsidiarität gegenüber verwaltungsgerichtlichem Rechtsschutz

    Statusfeststellungsverfahren - Verstärkte...

    Nicht selten vereinbaren Auftraggeber und Auftragnehmer eine freie Mitarbeit, ohne zuvor oder gleichzeitig bei der Deutschen Rentenversicherung ein Statusfeststellungsverfahren durchzuführen. Stellt sich später heraus, dass der vermeintliche freie Mitarbeiter als abhängig Beschäftigter zu beurteilen ist, muss der Auftraggeber mit erheblichen finanziellen Folgen rechnen.

    Wird erst in einer Betriebsprüfung festgestellt, dass ein Auftragnehmer nach dem Sozialversicherungsrecht eigentlich ein Arbeitnehmer ist, dann kann es richtig teuer werden.