Wo Recht
zu Unrecht wird,
wird Widerstand
zur Pflicht.
(Johann Wolfgang von Goethe, 1749 - 1832)
Herzlich Willkommen
Wir sind Anwälte für Sie. Für Sie als Privatperson, für Sie als Gewerbetreibende und für Sie als Organisation. Neben den allgemeinen Rechtsgebieten konzentrieren wir uns auf das Sozialversicherungs- und private Versicherungsrecht, sowie Familien- Senioren- und Arbeitsrecht. Wenn Sie ein rechtliches Problem in diesen Fachbereichen haben, sind Sie bei uns richtig. Unsere Kanzlei finden Sie in Bad Rappenau, im Zentrum zwischen Heilbronn, Heidelberg, Sinsheim und Mosbach.
Wir arbeiten lösungsorientiert
d.h. wir suchen bereits Lösungen, bevor ein Fall vor Gericht geht. Das spart Zeit, Nerven und Geld. Doch wenn es nicht anderes geht, werden wir mit Nachdruck Ihr Interesse vor Gericht vertreten und Sie sicher durch den Paragraphendschungel führen.
Birgit Steeb
Frau Steeb ist seit 2005 als Rechtsanwältin zugelassen. Neben der allgemeinen Rechtsanwaltstätigkeit gilt ihr Hauptinteresse dem Sozial- und Sozialversicherungsrecht sowie dem privaten Versicherungsrecht nebst den dazugehörigen Schnittstellen.
Im Sozialrecht kennt Frau Steeb...
Sylvia B. Bosch
Frau Rechtsanwältin Bosch ist seit 2001 als Rechtsanwältin zugelassen. Ihr Interesse gilt in besonderem Maße dem Familienrecht. In diesem Bereich ist seit Anbeginn ihrer Tätigkeit tätig. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Bereich des Strafrechts.
Frau Bosch berät und vertritt Ihre Interessen in allen Bereichen des...
Aktuelle Urteile
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BVerfG 2. Senat 3. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 04.11.2024, 2 BvR 1100/24
20. November 2024Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Verhängung einer zur Bewährung ausgesetzten mehrmonatigen Freiheitsstrafe wegen "Schwarzfahrens" - ua mangelnde Rechtswegerschöpfung bei Rechtsmittelbeschränkung auf Rechtsfolgenausspruch -
BVerfG 2. Senat 1. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 24.10.2024, 2 BvR 1031/24
18. November 2024Nichtannahmebeschluss: Erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken bzgl einer 14-tägigen Fixierung und medizinischen Zwangsbehandlung während einer Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik - allerdings Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Vorlage entscheidungserheblicher Unterlagen -
BVerfG 1. Senat 2. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 28.10.2024, 1 BvR 1996/24
18. November 2024Nichtannahmebeschluss: Formanforderungen an anwaltlich eingereichte Schriftstücke nach Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs beim BVerfG gem § 23c Abs 1 S 1 BVerfGG - hier: Unzulässigkeit einer durch einen Anwalt lediglich in Papierform bzw per Telefax eingereichten Verfassungsbeschwerde - Telefax kein "sicherer Übermittlungsweg" iSd § 23a Abs 3 S 1 BVerfGG -
BVerfG 2. Senat, Beschluss vom 15.10.2024, 2 BvL 6/19
14. November 2024§ 4 Abs 1 Nr 5 des sächsischen Kirchensteuergesetzes (RIS: KiStG SN) in den Jahren 2014 und 2015 mit Art 3 Abs 1 GG unvereinbar - Ungleichbehandlung von Ehepaaren und Lebenspartnern bzgl der Erhebung des besonderen Kirchgeldes nicht gerechtfertigt -
BVerfG 1. Senat 2. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 08.10.2024, 1 BvR 2006/24
13. November 2024Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl Beschränkungen sozialrechtlicher Ansprüche - Leistungsausschluss nach § 7 Abs 1 S 2 Nr 2 Buchst a und b SGB II (RIS: SGB 2) und § 23 Abs 3 S 1 Nr 2 SGB XII (RIS: SGB 12) bereits höchstrichterlich bestätigt, mithin keine schwierige Rechtsfrage, die nicht im PKH-Verfahren entschieden werden könnte - keine Verletzung von Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG -
BVerfG 1. Senat 3. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 15.10.2024, 1 BvR 1924/24
13. November 2024Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung - Verwerfung offensichtlich unzulässiger Ablehnungsgesuche -
BVerfG 1. Senat 2. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 15.10.2024, 1 BvR 1710/24
13. November 2024Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl der Dauer eines Umgangsverfahrens - Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz nicht substantiiert dargelegt -
BVerfG 2. Senat 3. Kammer, Stattgebender Kammerbeschluss vom 09.10.2024, 2 BvR 536/24
11. November 2024Stattgebender Kammerbeschluss: Zuschlagserteilung in Zwangsversteigerung verschafft Eigentumsposition iSd Art 14 GG - Art 14 GG gebietet bei Eingriffen in das Eigentumsgrundrecht effektiven Rechtsschutz und ein faires Verfahren - hier: Verletzung von Art 14 Abs 1 S 1 GG durch Aufhebung eines im Rahmen einer Zwangsversteigerung erteilten Zuschlags im Beschwerdeverfahren -
BVerfG 1. Senat 1. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 01.10.2024, 1 BvR 782/24
11. November 2024Nichtannahmebeschluss: Zur Mitwirkung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter an Entscheidungen des Senats über außerhalb der mündlichen Verhandlung vorgebrachte Ablehnungsgesuche - teilweise Parallelentscheidung -
BVerfG 1. Senat 1. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 01.10.2024, 1 BvR 770/24
11. November 2024Nichtannahmebeschluss: Verfassungsrechtliche Zweifel an Entscheidung des LArbG über außerhalb der mündlichen Verhandlung vorgebrachtes Ablehnungsgesuch ohne Hinzuziehung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter - Verfassungsbeschwerde allerdings mangels hinreichender Begründung unzulässig - zudem kein offensichtlicher Verfassungsverstoß
Statusfeststellungsverfahren - Verstärkte...
Nicht selten vereinbaren Auftraggeber und Auftragnehmer eine freie Mitarbeit, ohne zuvor oder gleichzeitig bei der Deutschen Rentenversicherung ein Statusfeststellungsverfahren durchzuführen. Stellt sich später heraus, dass der vermeintliche freie Mitarbeiter als abhängig Beschäftigter zu beurteilen ist, muss der Auftraggeber mit erheblichen finanziellen Folgen rechnen.
Wird erst in einer Betriebsprüfung festgestellt, dass ein Auftragnehmer nach dem Sozialversicherungsrecht eigentlich ein Arbeitnehmer ist, dann kann es richtig teuer werden.
Bad Rappenau
Raiffeisenstr. 36
74906 Bad Rappenau