Man darf das Schiff nicht an einen einzigen Anker und das Leben nicht an eine einzige Hoffnung binden.
Epiktet
Seniorenrecht
Seniorenrecht ist ein junges, in Bewegung befindliches Rechtsgebiet. Es gibt viele rechtliche Probleme, die sich typischerweise im fortgeschrittenen Alter stellen. Die Schnittstellen zum Sozialrecht, Familienrecht, Erb- und Arbeitsrecht sind groß.
Ziel unserer Tätigkeit ist es unseren Mandantinnen und Mandanten eine möglichst selbstbestimmte Lebensplanung im Alter zu ermöglichen. Unsere Beratung soll Ihnen die erforderlichen Informationen als Grundlage für Ihre Entscheidungen liefern, Sie bei der Entscheidungsfindung kompetent begleiten und bei Bedarf auch Ihren Willen rechtlich umsetzen.
Seniorenrecht betrifft verschiedene Fragen aus vielen verschiedenen Rechtsgebieten:
Ein wichtiger Bereich des Seniorenrechts ist das Betreuungs- und Vorsorgerecht. Hier geht es darum, wie Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten gestaltet werden können. Wie Sie eine gesetzliche Betreuung durch einen Fremden vermeiden und dafür Sorge tragen können, dass ein Betreuer ausgewählt wird, dem Sie vertrauen.
Auch erbrechtliche Fragen spielen im Seniorenrecht eine erhebliche Rolle. Beispielsweise geht es um unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten für Ihr Testament oder auch die Frage, was sinnvoll und steuergünstig bereits zu Lebzeiten übertragen werden kann.
Wenn Sie planen, später in einem Pflegeheim leben zu wollen, ist es sinnvoll, den Heimvertrag vorher zu prüfen: Ist die Pflege auch bei hohem Pflegebedarf sichergestellt? Wird Ihre Vorsorgevollmacht beachtet? Ist garantiert, dass Sie ein Einzelzimmer behalten? Aber auch wenn Sie mit Angehörigen in einem Mehrgenerationenhaushalt wohnen wollen oder in einer Alten-WG, ist es wichtig einen rechtlichen Rahmen zu schaffen und sich über rechtliche Konsequenzen eines solchen Lebensmodells Gedanken zu machen: Ist die Pflege sichergestellt? Kann die Mehrgenerationen-WG als Bedarfsgemeinschaft betrachtet und sozialrechtlich so behandelt werden?
Ein zentraler Bereich des Seniorenrechts ist auch das Pflegerecht. Hier ist der Beratungsbedarf hoch: Wie können Sie für eine eventueller Pflegebedürftigkeit vorsorgen? Sind Zusatzversicherungen sinnvoll? Wie lässt sich trotz hoher Pflegebedürftigkeit ein Heimaufenthalt vermeiden? In vielen Fällen ist auch eine Vertretung gegen Pflegekassen, Heimbetreiber oder Krankenkassen erforderlich: zum Beispiel, wenn es um die Einstufung in zu niedrige Pflegestufen geht oder wenn die Krankenkasse Hilfsmittel nicht bewilligt.
Ein wesentlicher Schwerpunkt unserer Tätigkeit konzentriert sich somit auch auf die Sorgen und Nöte der „Generation 60 plus". Diese Menschen stehen meist am Höhepunkt des beruflichen und privaten Lebens. Deshalb ist es unser vorrangiges Ziel, Erreichtes zu bewahren und Risiken zu minimieren.
Wir beraten und vertreten Sie in Fragen der
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Rente und Pension
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Gesundheit und Versicherung
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Familie und Erben
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Heimunterbringung
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Versorgung und Soziales
Ihre Ansprechpartnerinnen sind Frau Rechtsanwältin Steeb und Frau Rechtsanwältin Bosch.