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Toleranz ist gut, aber nicht gegenüber den Intoleranten.

Wilhelm Busch (1832 - 1908)

Fachgebiete

Wir sind eine Anwaltskanzlei, die sich auf die Rechtsgebiete des Sozial- und Familienrechts konzentriert hat (insbesondere Hartz IV, Arbeitslosengeld, Sozialhilfen, Trennung, Scheidung Unterhalt etc.). Daneben beschäftigen wir uns auch mit den sozialrechtlichen Bezügen zu anderen Rechtsgebieten. Viele Schnittstellen finden sich dabei u.a. im Familien-, Arbeits- und Seniorenrecht.

Darüber hinaus helfen wir Ihnen aber auch in anderen Rechtsgebieten weiter oder können Sie an kompetente Kollegen weitervermitteln. Um auf regionale Besonderheiten zum Wohle unserer Mandanten reagieren zu können, beschränken wir uns nicht nur auf die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen, sondern stehen auch in regelmäßigen Kontakt und Erfahrungsaustausch mit qualifizierten Kollegen aus anderen Bundesländern. Im Bereich des Strafrechtes besteht ein reger Kontakt mit dem Verteidiger, Mediator, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Herrn Tobias Noll aus Nordrhein-Westfalen. Im Bereich Arbeitsrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht werden Rechtsprobleme häufig mit dem Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Herrn Dr. jur. Heiko Weidenthaler aus Bayern besprochen.

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, falls Sie einen persönlichen Besprechungstermin wünschen oder eine andere Frage haben. Weitere Informationen über unsere Kompetenzen und unser Beratungsangebot finden Sie auf den nachfolgenden Seiten.

Sozial- und Sozialversicherungsrecht

Das Sozialrecht greift in alle Lebensbereiche ein. Es betrifft unmittelbar jeden Bürger. Das Sozialversicherungsrecht regelt daneben die breite Vorsorge für Wechselfälle des täglichen Lebens bei Alter, Tod, Invalidität, Krankheit und Arbeitsunfall. Das Recht der Arbeitsförderung betrifft die Verhinderung von Arbeitslosigkeit und die Versicherung und Fürsorge für Arbeitslose.

Wir beraten und vertreten Sie in allen sozial- und sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten.

Beitragsrecht, Versicherungspflicht, Statusfeststellungsverfahren

  • Arbeitsförderung / Arbeitslosenversicherung
  • Sozialhilfe, Grundsicherung für Arbeitsuchende („Hartz IV")
  • Unterhaltsrecht für Angehörige von Sozialhilfebedürftigen / Elternunterhalt und Kosten der Altenpflege
  • Rente
  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung ( u.a. Pflegestufen)

Zudem bearbeiten wir auch Fälle in den angrenzenden Rechtsgebieten. Besondere Bedeutung für unsere anwaltliche Praxis hat dabei das Thema des Elternunterhaltes und die Folgen eines Regresses der Sozialleistungsträger.