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Immer sind es die Schwächeren, die nach Recht und Gleichheit suchen, die Stärkeren aber kümmern sich nicht darum.

Aristoteles

Sozialrecht

Das Sozialrecht gehört derzeit noch zu den in der Öffentlichkeit sehr vernachlässigten Rechtsgebieten. Gleichwohl entspricht dieser Umstand nicht der tatsächlichen Bedeutung des Sozialrechts. In allen Lebensbereichen gibt es viele Berührungspunkte mit dem Sozialrecht.

Es betrifft unmittelbar jeden Bürger.

Das Sozial- und Sozialversicherungsrecht regelt die breite Vorsorge für Wechselfälle des täglichen Lebens bei Alter, Tod, Invalidität, Krankheit und Arbeitsunfall. Das Recht der Arbeitsförderung betrifft die Verhinderung von Arbeitslosigkeit und die Versicherung und Fürsorge für Arbeitslose. Das Behinderten-, Fürsorge- und Versorgungsrecht widmet sich den Ansprüchen der Benachteiligten, der Behinderten und Sozialhilfeempfänger. Dem Sozialrecht obliegt auch die Organisation des Gesundheitswesens. Insgesamt beansprucht in Deutschland das Sozialbudget, auf das sich Sozialrecht bezieht, nicht ohne Grund ungefähr ein Drittel des gesamten Bundeshaushalts.

Wir befassen uns mit folgenden sozialrechtlichen Fragestellungen:

Sozialversicherungsrecht:

  • Arbeitslosenversicherung (SGB III)
  • Krankenversicherung (SGB V)
  • Rentenversicherung (SGB VI)
  • Unfallversicherung (SGB VII)

Grundsicherung für Arbeitssuchende

Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Rechtsanwältin Steeb.