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Birgit Steeb

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht

Frau Steeb ist seit 2005 als Rechtsanwältin zugelassen. Neben der allgemeinen Rechtsanwaltstätigkeit gilt ihr Hauptinteresse dem Sozial- und Sozialversicherungsrecht sowie dem privaten Versicherungsrecht nebst den dazugehörigen Schnittstellen.

Im Sozialrecht kennt Frau Steeb sowohl die Leistungsträger- als auch die Leistungsnehmerseite. Dabei bringt sie Erfahrung und Expertise in allen wesentlichen Gebieten des Sozialrechts ein. In ihrer mehrjährigen Tätigkeit in der Rechtsbehelfsstelle der Bundesagentur für Arbeit sammelte sie Erfahrungen im Bereich des SGB II und SGB III und baute ihr Wissen im gesamten Sozial- und Sozialversicherungsrecht aus.

Sie berät und vertritt in allen beitragsrechtlichen Angelegenheiten.

Die meist bestehenden Rechtsfragen der Beitragszahlung zur Sozialversicherung sind sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer relevant.



Sozialrecht für Unternehmen

Für Unternehmen spielt das Sozialrecht unter anderem im Beitragsverfahren eine Rolle, vor allem wenn die Behörden eine sogenannte „Scheinselbständigkeit“ von freien Mitarbeitern oder Selbstständigen vermuten.
Bereits vor dem Entstehen solcher Konflikte ist eine Gestaltungsberatung sinnvoll, um z.B. die Verträge mit externen Mitarbeitern und deren eventuelle Einbindung in betriebliche Abläufe an die aktuellen Kriterien anzupassen und zu überprüfen.

Auch die Sozialversicherungspflicht von GmbH-Geschäftsführern führt in der Praxis immer wieder zu Konflikten. Je nach Ihren Zielen (Versicherungspflicht ja oder nein?) ist insbesondere der Gesellschaftsvertrag im Hinblick auf die Anforderungen der Rechtsprechung zu prüfen und ggf. anzupassen.

Von größter praktischer Bedeutung ist im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis - gleichermaßen für Arbeitgeber wie den Mitarbeiter - die Beantwortung der Frage, welchen sozialversicherungsrechtlichen Status der Mitarbeiter besitzt: Beschäftigter oder Selbständiger.

In diesen Fällen ist das Statusfeststellungsverfahren durchzuführen.

 

Sozialrecht für Privatpersonen

Die Durchsetzung der sozialen Absicherung. Dies betrifft insbesondere die folgenden Rechtsbereiche:

  • Krankenversicherung, SGB V
  • Rentenversicherung, SGB VI
  • Unfallversicherung, SGB VII
  • Arbeitslosenversicherung, SGB III
  • Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, SGB IX

Frau Rechtsanwältin Steeb ist außerdem als freie Dozentin im Bereich Sozialrecht tätig.

Vita

  • Verheiratet, ein Kind
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
  • Referendariat am Landgericht Heilbronn
  • Wissenschaftliche Mitarbeit in der juristischen Examensvorbereitung / Repetitorium
  • SGG und Rechtsbehelfsstelle der Bundesagentur für Arbeit mit der Bearbeitung von Widersprüchen und Klagen, Vertretung vor den Sozialgerichten und dem LSG Baden Württemberg; Rechtsberatung der Leistungssachbearbeitung und Arbeitsvermittlung
  • Zulassung zur Rechtsanwältin seit 2005
  • Masterstudiengang für personen- und organisationsbezogene Beratungswissenschaft an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
  • Weiterbildungen im Bereich Sozial- und Sozialversicherungsrecht sowie Versicherungsrecht
  • Weiterbildungen im Bereich Sozial- und Sozialversicherungsrecht sowie Versicherungsrecht

Mitgliedschaften

  • Heilbronner Anwaltsverein
  • Deutscher Anwalt Verein (DAV)
  • Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im DAV
  • Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im DAV