Es ist mit unseren Urteilen wie mit unseren Uhren.
Keine geht mit der anderen vollkommen gleich, und jeder glaubt doch der seinigen.
Chrstian Fürchetgott Gellert
Arbeitsrecht
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Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld I, SGB III)
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Entwurf und Überprüfung von Arbeitsverträgen
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Abmahnungen
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Kündigungsschutzrecht
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Mitwirkung an Aufhebungsverträgen sowie Abfindungsvereinbarungen
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Zeugnis und Zeugnisformulierung
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Befristung von Arbeitsverhältnissen
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Ansprüche auf Altersteilzeit
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Urlaubsansprüche
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Probleme in Ausbildungsverhältnissen
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Besonderheiten im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit)
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Mobbing und Diskriminierung
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Durchsetzung der Rechte nach dem Mutterschutzgesetz, Schwangerschaft und Mutterschutz
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Durchsetzung der Rechte nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
Für Arbeitgeber stehen wir beim Entwurf von Arbeitsverträgen ebenso zur Seite, wie bei einer beabsichtigten Trennung von Arbeitnehmern. Ziel ist immer eine an der Praxis orientierte Lösung.
Mit dem Arbeitsvertrag beginnt bereits die Weichenstellung. Ziel ist es maßgeschneiderte Lösungen zu finden und individuelle Lösungen - auch unter Berücksichtigung der Arbeitnehmergruppen - zu finden.
Bei Aussprache einer Kündigung gilt es die strengen Vorgaben des Kündigungsschutzgesetzes zu beachten. Gemeinsam werden verhaltens-, personen- oder betriebsbedingte Kündigungen vorbereitet. Das Risiko einer hohen Abfindung bei unüberlegt ausgesprochenen Kündigungen wird so minimiert.
Für Arbeitnehmer bedeutet der Verlust des Arbeitsplatzes meistens auch eine Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz. Daher besteht bei dem erfolgten Ausspruch einer Kündigung immer Anlass zu schnellem Handeln. Zur Wahrung Ihrer Rechte müssen vorgegebene Fristen eingehalten werden. Eine Kündigung gilt nach drei Wochen als wirksam, wenn nicht binnen dieser Frist Klage erhoben wurde.
Bei Aufhebungsverträgen gilt es die damit einhergehenden Nachteile, welche oft auch wirtschaftlicher Natur sind, gegen die Vorteile abzuwägen. Flankierend unterstützen wir Sie bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche gegenüber der Agentur für Arbeit.
Bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht auch ein Anspruch auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses. Der Inhalt eines solchen Zeugnisses hat für den weiteren Weg im Arbeitsleben oft richtungsweisende Bedeutung. So entpuppt sich manche freundliche Formulierung als das genaue Gegenteil.
Wir überprüfen das Arbeitszeugnis und setzen Ihren Anspruch auf Abänderung bei Bedarf auch gerichtlich durch.
Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Rechtsanwältin Steeb.